Ab dem 11. Mai wird die Milchleistungsprüfung auf den Betrieben wieder als A-Kontrolle vorgenommen, sofern die zuständige Milchkontrolleurin oder der Milchkontrolleur unter 65 Jahre ist und nicht an einer Vorerkrankung gemäss COVID-Verordnung leidet. Damit die Milchkontrolleure und die Betriebsleiter sich beim Milchkontrollgang schützen, ist auf die Weisungen des BAG zu achten:
- Abstand halten (Empfehlung: Maske tragen, wenn Abstand halten nicht möglich ist)
- Kein Händeschütteln
- Händewaschen vor und nach der Milchkontrolle
- Bei Grippesymptomen keine Milchkontrolle durchführen (gilt für alle beteiligten Personen)
Quelle: Braunvieh Schweiz, Holstein Switzerland, Swissherdbook