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Nutztiere

Handel auf öffentlichen Märkten

Ziegen und Schafe müssen zur eindeutigen Identifikation seit dem 1. Januar 2020 mit zwei Ohrmarken gekennzeichnet und in der Tierverkehrsdatenbank TVD geführt werden. Diese Änderungen betreffen auch den grössten Umschlagplatz von Lämmern und Schafen – die öffentlichen Märkte.

Lämmer müssen neu zwei Ohrmarken

Ab dem 1.1.2020 geborene Lämmer müssen neu zwei Ohrmarken tragen.

(Anicom AG)

Publiziert am

Aktualisiert am

Mitarbeiter Ostschweiz, Anicom

Ein Teil der Schafe wird von den Produzenten an den öffentlichen Märkten verkauft. Diese überwachten Märkte bieten Schafhaltern einen gesicherten Absatz, sowie eine optimale Markt- und Preistransparenz. Für Schafe gibt es pro Jahr rund 300 öffentliche Märkte an 65 Orten in der ganzen Schweiz.

Auffuhrbedingungen

Zur Auffuhr auf überwachte öffentliche Schafmärkte sind Tiere der Kategorie Lämmer (LA), Schafe mit zwei Schaufeln (SM 2), Schafe mit vier Schaufeln und älter (SM 4 – 8) sowie Weidelämmer (WP) berechtigt. Zur Verbesserung der Rückverfolgbarkeit ist neu die Meldung der Tiere in der TVD erforderlich. Die lückenlose Erfassung soll die Bekämpfung von Moderhinke unterstützen.

Alle Tiere müssen vorgängig vom Produzenten (Herkunftsbetrieb) oder Lieferanten bei der zuständigen Marktorganisation angemeldet werden. Es werden nur Tiere vermarktet, die korrekt mit TVD-Ohrmarken gekennzeichnet sindAuf dem Begleitdokument sind die TVD-Nummern jedes einzelnen Tieres festzuhalten. Es dürfen nur gesunde Tiere aufgeführt werden. Mit Medikamenten behandelte Tiere, deren Absetzfrist noch nicht abgelaufen ist, gehören nicht auf den Markt.

Versteigerung an Meistbietenden

Die Schafe und Lämmer werden einzeln oder in Gruppen durch Experten, sogenannte Klassifizierer der Proviande beurteilt und anschliessend an den meistbietenden Händler versteigert. Die Qualitätseinstufung erfolgt gemäss der visuellen CH-TAX Schätzmethode. Die Versteigerung erfolgt mit öffentlichem Ausruf auf der Waage oder an einem zentralen Ort des Marktplatzes. Sämtliche aufgeführten Tiere müssen bei der Versteigerung für alle interessierten Käufer frei käuflich sein. Dabei gilt als Mindestpreis der Preis der aktuellen QM-Wochenpreistabelle von Proviande. Erfolgt während der Versteigerung kein Gebot, wird das Tier durch die Proviande übernommen und anschliessend einer importberechtigten Handelsfirma zugeteilt.

Anicom ist auf öffentlichen Märkten präsent

Die Anicom ist auf den öffentlichen Schafmärkten in der ganzen Schweiz vertreten. Ein Teil der vermarkteten Lämmer und Schafe stammen von öffentlichen Märkten. Dort kauft die Anicom Tiere der gewünschten Qualität zum bestmöglichen Preis und vermaktet diese an verschiedene Abnehmer. Der andere Teil wird direkt von den Produzenten erworben und weitervermarktet.

Weidelämmer ausmästen

Je nach Ausmastgrad der Lämmer lohnt es sich, diese mager zu kaufen und bis zum Vermarktungszeitpunkt weiterzumästen. So erzielen die Tiere bei der Schlachtung die optimale Fleischigkeit und Fettabdeckung. Gerade bei den Weidelämmern ist dies oft der Fall. Die Lämmer sind während der Weideperiode ihren Müttern gefolgt und haben bereits fressen gelernt. Mit 20 bis 35 kg Lebendgewicht sind sie aber noch nicht schlachtreif. Mit einer gezielten Fütterung erreichen die Lämmer innert zwei bis drei Monaten das nötige Schlachtgewicht. Die frühzeitige Geschlechtsreife der männlichen Tiere muss bei der Ausmast berücksichtigt werden. Sobald die Widderlämmer geschlechtsreif sind, wirkt sich dies negativ auf die Fleischeigenschaften und die Fleischqualität aus. Daher empfiehlt es sich, die männlichen Tiere frühzeitig zu kastrieren. 

Eindeutige Identifikation

Damit Tiere eindeutig identifizierbar sind, müssen sie vom Tier halter mit zwei Ohrmarken gekennzeichnet werden.

Alle ab dem 1.1.2020 geborenen Schafe müssen mit Doppel ohrmarken markiert werden. Eine der beiden Ohrmarken muss mit einem Mikrochip versehen sein. An welchem Ohr die Ohrmarke mit Mikrochip eingezogen wird, ist dem Tierhalter überlassen.

Vor dem 1.1.2020 geborene Schafe muss der Tierhalter bis spätestens 31.12.2022 mit einer zweiten Ohrmarke mit Mikrochip markieren. Verlassen die Schafe die Tierhaltung vor dem 31.12.2022, müssen sie vor dem Abgang nachmarkiert werden.

Auch Ziegen müssen neu zwei Ohrmarken tragen. Die Bestimmungen sind unter folgendem Link zu finden: https://schafeziegen.ch/ziegen-markieren 

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