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Nutztiere

Prävention ist der wichtigste Faktor

Die Afrikanische Schweinepest rückt immer näher. Experten gehen davon aus, dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis auch in der Schweiz erste Fälle auftreten. Jetzt ist der Moment, die betriebliche Biosicherheit zu überprüfen und zu verbessern. Die ASP-Risikoampel der Suisag unterstützt die Landwirte dabei.

Ein Zaun schützt den Schweine-Betrieb vor Wildtieren. 

Ein Zaun schützt den Schweine-Betrieb vor Wildtieren. 

(Bild: Xaver Sidler)

Publiziert am

Handel Anicom

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine hochinfektiöse Viruserkrankung, die Hausund Wildschweine befällt. Das Virus wird nicht auf den Menschen übertragen. Jedoch ist der Mensch die grösste Gefahr für das Verschleppen, da das Virus durch kontaminierte Kleider, Gegenstände oder Transportfahrzeuge kilometerweit getragen und verbreitet werden kann. Weil das Virus auch in ungenügend erhitzten Fleischstücken und Kadavern monatelang überlebt, sollten keine Fleischabfälle und Kadaver liegen gelassen werden, wo sie von Wildschweinen gefressen werden könnten.

Schutzmassnahmen umsetzen

Nach Fällen in Deutschland bereitet sich die Schweiz auf einen möglichen Ausbruch vor. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) rät den Schweinehaltern, jetzt Sicherheitsvorkehrungen gegen das Einschleppen von ASP zu treffen.

Es wird empfohlen, den Betrieb mit einem Zaun abzusichern.

Jeder Tierhalter ist verpflichtet und selber verantwortlich, den eigenen Schweinebestand so gut wie möglich vor ASP zu schützen. Ein wichtiger Faktor ist das Erhöhen der Biosicherheit. Es wird empfohlen, den Betrieb mit einem Zaun abzusichern. Besonders die Ausläufe, der Miststock, die Futtersilos und die Verladerampe sollten vor ungebetenen Eindringlingen geschützt werden. Eine Hygieneschleuse beim Stalleingang wird empfohlen und ein weiterer wichtiger Faktor ist die Schädlingsbekämpfung.

ASP-Risikoampel

Die Suisag hat gemeinsam mit der Universität Vechta die ASP-Risikoampel entwickelt. Diese Risikoampel hilft den Betrieben einzuschätzen, wie gut ihre Biosicherheit ist. Wurden die Fragen zur Betriebslage, der Abschirmung des Stalles und zu den Arbeitsabläufen beantwortet, erhält man sofort eine Auswertung. Dargestellt wird diese als Risikoanalyse mit erreichtem Prozentwert für jede Kategorie. Die Ergebnisse werden in Ampelfarben dargestellt, damit auf einen Blick sichtbar ist, wo die Schwachpunkte des Betriebes liegen. Optimalerweise werden die Ergebnisse mit einer externen Fachperson besprochen.

Zusätzlich wird eine individuelle Optimierungsanalyse mit Erklärungen und Hinweisen generiert sowie eine To-do-Liste mit konkreten Massnahmen zur Umsetzung erstellt.

Vorgehen im Verdachtsfall

Ganz unmöglich ist eine Ansteckung mit ASP nie und einen hundertprozentigen Schutz bieten auch die besten Massnahmen nicht. Wird eine ASP-Infektion oder eine andere Seuche auf einem Schweinebetrieb festgestellt, ist in der Tierseuchenverordnung genau definiert, wie vorgegangen werden muss und welche Einschränkungen gelten. Der Tierhalter ist verpflichtet, verdächtige Erscheinungen, die einen Ausbruch von ASP befürchten lassen, sofort dem Bestandestierarzt zu melden. Solange der ASP-Verdacht besteht, ist der Tierverkehr von und zum betroffenen Betrieb untersagt.

Schutz- und Überwachungszone

Bestätigt sich der Verdacht von ASP, wird vom zuständigen Kantonstierarzt um den betroffenen Betrieb eine Schutzzone von mindestens drei Kilometern und eine Überwachungszone von zehn Kilometern angeordnet. Alle Schweine des von ASP betroffenen Bestandes müssen gekeult werden, um zu verhindern, dass sich das Virus weiterverbreitet. Für Betriebe, die innerhalb dieser Zonen liegen, ist vorerst jeglicher Tierverkehr von Schweinen untersagt.

Alle Schweinehalter tragen eine Verantwortung zur Prävention.

Das Verstellen von Tieren ist erst nach Freigabe durch den zuständigen Kantonstierarzt wieder möglich. Die Freigabe darf in der Schutzzone frühestens nach 21 Tagen gegeben werden. Schweine dürfen in diesem Fall aber nur innerhalb der Schutz- und Überwachungszone in andere Bestände gebracht werden. Betriebe, die in der Überwachungszone liegen, dürfen frühestens sieben Tage nach Anordnung der Zone Schweine in einen anderen Bestand oder zum Schlachthof bringen.

Bei einem bestätigten ASP-Ausbruch wird eine Sperre 2. Grades verhängt. Nebst dem Tierverkehr ist dann auch der Personenverkehr eingeschränkt. So ist der Kontakt zu den Schweinen von Personen, die nicht für die Pflege der Tiere verantwortlich sind, verboten. Auch dürfen keine anderen Ställe betreten und Viehausstellungen oder -märkte besucht werden.

Eigenverantwortung

Jeder Betriebsleiter ist für den Schutz des eigenen Betriebes verantwortlich. Im Seuchenfall sind Nachbar betriebe ebenso betroffen. Es tragen alle eine Verantwortung zur Prävention. Auch wenn die ASP scheinbar noch weit weg ist, ist jetzt der Zeitpunkt, zu optimieren und nicht erst, nachdem die ersten Fälle in der Schweiz bekannt wurden. 

Interview: «Jeder Landwirt trägt eine Verantwortung»

Philipp Käppeli, Schweinezüchter und Food-Unternehmer aus Merenschwand (AG) hat sich intensiv mit den Thema ASP auseinandergesetzt und Massnahmen zum Schutz vor der Tierseuche auf seinem Betrieb umgesetzt. Auch hat er bereits Erfahrungen mit der ASP-Risikoampel gesammelt.

Aus welchem Grund haben Sie sie sich so intensiv mit der Thematik ASP auseinandergesetzt?

Philipp Käppeli: Aufgrund meiner betrieblichen Tätigkeiten bin ich mit Themen wie Lebensmittelsicherheit und Hygiene seit jeher stark konfrontiert. Daher habe ich das Thema ASP von Beginn weg verfolgt und mich informiert, was man dagegen unternehmen kann. Prävention ist meiner Meinung nach das A und O. Ich schätze das Risiko, dass ASP in der Schweiz eintrifft als realistisch ein und will darauf vorbereitet sein.

Welche präventiven Massnahmen haben Sie auf Ihrem Betrieb umgesetzt?

Käppeli: Wir haben das Betriebsgelände eingezäunt. Mir ist bewusst, dass dies in der Schweiz aufgrund der geografischen Gegebenheiten nicht für alle Betriebe möglich ist. Ein Zaunbau ist kostenintensiv und muss dem Landschaftsschutz angepasst sein. Aufgrund des nötigen Bewilligungsverfahrens braucht es zudem Zeit. Wir haben zusätzlich noch den bereits bestehenden Hygieneprozess erweitert.

Wie beurteilen Sie die ASP-Risikoampel?

Käppeli: Die Ampel ist ein gutes und praxistaugliches Hilfsmittel, um die Biosicherheit des eigenen Betriebes einzuschätzen und sie ist praxisnah aufgebaut. Sie ist einfach auszufüllen und man erhält durch die farbliche Darstellung der Resultate einen guten Überblick, wo die Schwachpunkte sind, die man verbessern kann. Jeder Betrieb hat noch Luft nach oben. Das Ausfüllen der Ampel allein nützt aber nichts, wenn keine Massnahmen zur Verbesserung der Biosicherheit umgesetzt werden. Man muss sich bewusst sein, dass eine abgeschlossene Epidemieversicherung im Schadenfall nichts nützt, wenn die eigene Sorgfaltspflicht nicht erfüllt wird. Das heisst, ohne umgesetzte Schutzmassnahmen wird diese nicht oder nur teilweise erfüllt. Ich wollte unbedingt in die Prävention investieren, um nicht in einem Schadenfall ohne etwas dazustehen. Zu 100 Prozent sicher kann man nie sein, dass einem eine Seuche nicht trifft. Aber man kann das eigene Risiko minimieren, indem man einen Entscheid für eine kostspielige Schutzeinrichtung betriebswirtschaftlich einem mehrfach grösseren Ertragsausfall gegenüberstellt. Jeder Landwirt trägt auch eine Verantwortung gegenüber den benachbarten Landwirten. Wird ASP festgestellt, betrifft es viele. Also müssen wir alles tun, dass es nicht soweit kommt.

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