category icon

Pflanzenbau

Im Nu artenreich

Artenreiche, extensiv genutzte Heuwiesen ergeben schmackhaftes Raufutter und sind direktzahlungsberechtigt. Mit der sorgfältigen Ansaat und der richtigen Pflege erreicht eine Neuanlage die Qualitätsstufe Q2 bereits nach einem Jahr.

Mit der fachgerechten Pflege bleibt die Wiese über Jahre hinweg eine Augenweide. 

Mit der fachgerechten Pflege bleibt die Wiese über Jahre hinweg eine Augenweide. 

(Johannes Burri)

Publiziert am

Leitung Wildblumen, UFA-Samen

Biodiversitätsbeiträge der Stufe Q2 werden ausgerichtet, wenn die Fläche botanische Qualität oder für die Biodiversität förderliche Strukturen aufweist und die Voraussetzungen und Auflagen für den Beitrag der Qualitätsstufe I erfüllt sind. Eine artenreiche und wunderschön blühende Wiese kann diese Auflagen schon ein Jahr nach der Ansaat erfüllen, wenn ein paar Dinge beachtet werden.

Die richtige Mischung am richtigen Ort

Viele Zeigerarten, welche als Qualitätszeiger für die Stufe Q2 zählen, finden sich in einer Fromentalwiese. Diese wird am schönsten und farbigsten an sonnigen, flachgründigen und mageren Standorten. Nährstoffreiche, mässig lehmige und leicht schattige Standorte sind ebenso möglich. Schlechter geeignet sind Flächen mit Staunässe oder solche, die vom Waldrand beschattet werden. Schwierig wird es auch an sehr humosen Standorten.

Wildblumen und Wildgräser haben eine Keimzeit von ein bis drei Monaten.

Saatbett-Vorbereitung

Eine erfolgversprechende Saat braucht ein sauberes, gut abgesetztes Saatbett. Sauber heisst frei von Fremdbewuchs und ohne Durchwuchs der Vorkultur. Zuerst muss der Altbestand komplett vernichtet werden. Dazu wird die Wiese (oder eine andere Vorkultur) mechanisch umgebrochen. Dies braucht eine Bewilligung der kantonalen Behörde. Totalherbizide sollten nur in absoluten Ausnahmefällen angewendet werden. Für den Umbruch eignet sich der Pflug oder der Grubber am besten. Direkt nach der ersten tiefen Bodenbearbeitung werden die groben Schollen in einem zweiten Arbeitsgang zerkleinert, so dass anschliessend ein fertig vorbereitetes Saatbett vorliegt. Dies geschieht mit der Kreiselegge oder der Bodenfräse. Diese Massnahmen müssen mindestens einen Monat vor der Saat erfolgen. Es empfiehlt sich aber, diese Arbeiten bereits im Herbst bei guten Bodenbedingungen zu erledigen. Zwei bis drei Wochen nach der ersten Bodenbearbeitung keimen bereits viele Unkräuter. Nun beginnt die Unkraut-Kur: Jedes Mal, wenn die Fläche wieder «ergrünt», werden die Unkräuter durch oberflächliche Bearbeitung (maximal drei Zentimeter tief) zerstört. Dazu eignet sich die Federzinkenegge bestens. Bis zur Saat braucht es dabei oft mehrere Durchgänge. Am Tag der Saat wird die ganze Fläche nochmals oberflächlich bearbeitet.

Säen, und zwar richtig

Wenn der Nachbar den Mais sät und auf der eigenen Wiese der Löwenzahn blüht, dann ist der beste Zeitpunkt für die Saat. Sie beginnt im April und endet spätestens Mitte Juni. Der genaue Bedarf an Saatgut wird nach Flächengrösse berechnet. Gesät wird 40 Kilogramm Saatgut je Hektar. Das Saatgut wird beispielsweise mit dem Krummenacher-Sägerät bei trockenen Bedingungen oberflächlich abgelegt, aber nicht eingedrillt. Anschliessend wird die ganze Fläche gut angewalzt. Damit ist ein guter Bodenkontakt des Saatguts sichergestellt.

Abwarten und Tee trinken

Schon kurze Zeit nach der Saat wächst fast nur Unkraut. Amaranth, Hirsen und Knöteriche bedecken bald einen grossen Teil der Ansaatfläche. Obwohl der Anblick gewöhnungsbedürftig ist, muss das so sein. Die einjährigen Unkräuter beschatten die noch schlummernde Saat und schützen sie so vor Sonnenstrahlung und Austrocknung. Wildblumen und Wildgräser haben eine Keimzeit von ein bis drei Monaten. Jäten und Bewässern ist verboten. Einzige Massnahme: Durchwachsende Wurzelunkräuter wie Blacken oder Disteln müssen chemisch als Einzelstock bekämpft oder abgerissen werden. Das Abschneiden der Samenstände hindert sie zudem am Absamen. Falls Neophyten auftreten, sollten diese entfernt werden. Wenn kein Licht mehr auf die Saat fällt, dann ist es Zeit für den ersten Säuberungsschnitt. Der Bestand ist zu diesem Zeitpunkt etwa kniehoch. Die Unkräuter sind noch in der Blüte und konnten noch nicht absamen. Der ganze Bestand wird auf einer Höhe von zehn bis zwölf Zentimeter geschnitten. Das Schnittgut wird bei Bedarf sorgfältig zusammengenommen und abgeführt. Aber Vorsicht: ein zu tief eingestellter Kreiselschwader oder ein aggressives Ladewagen-Pick-up führt den keimenden Wildpflanzen einen grossen Schaden zu.

Nach der ersten Überwinterung

Ab sofort ist das Heuen die wichtigste Pflegemassnahme der frisch angelegten extensiven Heuwiese. Damit steht und fällt das Erhalten der Artenvielfalt. Der erste Heuschnitt erfolgt nach dem Verblühen der wichtigsten Gräser (beispielsweise des Fromentals). Dies ist etwa Mitte Juni, innerhalb der Bestimmungen der Direktzahlungsverordnung (DZV). Dazu wird eine mindestens dreitägige Schönwetterperiode abgewartet. Das Schnittgut bleibt drei Tage auf der Parzelle, wird mittels Kreiselheuer kräftig ausgeschüttelt und dann als wertvolles Tierfutter zusammengenommen.

Weitere Schnitte sind im Sommer und manchmal auch im Frühherbst nötig. Eine leichte Herbstweide ist ebenfalls möglich. Die Wiese sollte weder frisch gemäht, noch ungemäht einwintern. Um den maximalen Artenreichtum aufrechtzuerhalten, sollte der erste Heuschnitt (innerhalb der Möglichkeiten der DZV) von Jahr zu Jahr leicht variieren. Im einen Jahr wird dabei zum Beispiel schon Anfangs Juni gemäht, im Folgejahr erst Mitte bis Ende Juni.

Standardmischungen für artenreiche Heuwiesen

Bei UFA-Samen stehen vier Standardmischungen für artenreiche Heuwiesen zur Verfügung (für sehr trockene, nasse, montane oder «normale» Standortverhältnisse). Sie bestehen zu 100 Prozent aus einheimischen Wildblumen und Wildgräsern. Viele der enthaltenen Arten gelten dabei als Zeigerpflanzen für die Qualitätsstufe Q2.

 

Weiterführende Informationen Biodiversitätsbeiträge: www.blw.admin.ch➞Instrumente➞Direktzahlungen ➞ Biodiversitätsbeiträge

Freizeitaktivität

Freizeitaktivität

Im Frühling nehmen Freizeitaktivitäten im Freien wieder zu. Testen Sie beim Agrar-Quiz der UFA-Revue Ihr Wissen zum freien Betretungsrecht, zum Bodenrecht, zu Haftungsfragen oder zu agrotouristischen Angeboten und Events auf dem Hof.

Zum Quiz
Agrar-Quiz: Was gilt bei Gülle?

Agrar-Quiz: Was gilt bei Gülle?

Testen Sie Ihr Wissen. Machen Sie mit an unserem Agrar-Quiz zum Thema Gülle. Warum ist die Lagerung von Gülle im Winter obligatorisch? Mit welchem Gerät werden Ammoniakverluste am meisten reduziert? Wissen Sie die Antwort? Dann los. 

Zum Quiz

Meistgelesene Artikel

Damit diese Website ordnungsgemäß funktioniert und um Ihre Erfahrungen zu verbessern, verwenden wir Cookies. Weitere Informationen finden Sie in unserer Cookie-Richtlinie.

  • Notwendige Cookies ermöglichen die Kernfunktionalität. Die Website kann ohne diese Cookies nicht richtig funktionieren und kann nur durch Änderung Ihrer Browsereinstellungen deaktiviert werden.