Pflanzliche Produkte dürfen in der Schweiz nicht als «Milch» bezeichnet werden. Das Bundesgericht präzisiert, dass dies auch für verneinende oder grafisch abgeänderte Formulierungen gilt.
Pflanzliche Produkte dürfen in der Schweiz nicht als «Milch» bezeichnet werden. Das Bundesgericht präzisiert, dass dies auch für verneinende oder grafisch abgeänderte Formulierungen gilt.
Seit 2017 nimmt in der Schweiz die Nachfrage nach Milchersatzprodukten stetig zu. Der mit Pflanzendrinks generierte Umsatz hat sich mehr als verdoppelt. Von grosser Bedeutung ist vor allem Haferdrink, die meistverkaufte pflanzliche Alternative zu Konsummilch. Trotzdem nehmen Milchersatzprodukte verglichen mit den Milchprodukten immer noch eine Nischenposition ein, wie eine Studie vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) zeigt.