Bundesgericht schützt Bezeichnung Milch

Pflanzliche Produkte dürfen in der Schweiz nicht als «Milch» bezeichnet werden. Das Bundesgericht präzisiert, dass dies auch für verneinende oder grafisch abgeänderte Formulierungen gilt.

Das Bundesgericht stützt sich auf die gesetzliche Definition, wonach Milch durch das Melken von Säugetieren gewonnen wird.

Das Bundesgericht stützt sich auf die gesetzliche Definition, wonach Milch durch das Melken von Säugetieren gewonnen wird.

(Bild: Pixabay)

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Das Bundesgericht hat die Beschwerde einer Herstellerfirma eines Haferdrinks abgewiesen. In seiner Medienmitteilung zum Urteil 2C_47/2025 hält es fest, dass «Milch» nicht zur Bezeichnung pflanzlicher Produkte verwendet werden darf. Dies gelte auch dann, wenn der Begriff in einer negativen Anpreisung wie «This is not milk» oder typografisch verändert erscheine. Im konkreten Fall ersetzte ein weisser Tropfen das «i» im Wort «milk».

Bereits 2022 hatte das Kantonale Laboratorium Zürich das Inverkehrbringen mit der bisherigen Kennzeichnung untersagt, und 2024 wies das Zürcher Verwaltungsgericht die Beschwerde der Herstellerfirma ab. Diese zog den Fall anschliessend ans Bundesgericht weiter und scheiterte nun auch dort.

sg

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