Der Besitzstandsschutz für altrechtliche Gebäude ausserhalb der Bauzone gilt nur, wenn diese noch bestimmungsgemäss nutzbar sind. Ist ein Gebäude stark verfallen, droht der Rückbau.
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Betriebsführung
Seit 2008 gilt die Bienenzucht als landwirtschaftliche Tätigkeit. Für den Erwerb von Landwirtschaftsland reichen Bienenstöcke allein jedoch nicht aus.
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