Die Direktzahlungsverordnung verpflichtet Landwirte, bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, Schadschwellen zu berücksichtigen. Es zeigt sich, dass mit Berücksichtigung dieser Schwellen weniger Pflanzenschutzmittel eingesetzt wird. Eine Anpassung an die heutigen Bedingungen ist aber notwendig.