Bei einer Scheidung in der Landwirtschaft kann der Betrieb in den allermeisten Fällen in der Familie gehalten werden. Gemäss einer Umfrage der BFH-HAFL führt in 83 Prozent der Fälle ein Ehegatte den Betrieb weiter. Da der Betrieb ein zentrales Element der Bauernfamilie darstellt, wird bei einer Scheidung oft versucht, dessen innerfamiliäres Fortbestehen zu gewährleisten.