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Beat Schildknecht ist Vorsorgespezialist bei der Mobiliar. Er kennt die Sorgen der Landwirte genau, denn er hat selber einen eigenen Hof. Bei der Mobiliar gibt er deshalb unter anderem Schulungen rund ums Thema Versicherung und Landwirtschaft.

Interview:

Beat Schildknecht, wie ist die Situation in der Landwirtschaft, wenn es um die Vorsorge geht?

Die Bedingungen sind speziell. Das landwirtschaftliche Erbrecht hat zum Beispiel einen grossen Einfluss auf die Vorsorgesituation. Ausserdem sind die Löhne in der Landwirtschaft in der Regel tief. Familienmitglieder arbeiten oft sogar ohne einen branchenüblichen Lohn. Da bleibt kaum Geld für die Vorsorge übrig. Umso wichtiger ist es, das Thema genau anzuschauen und passende Lösungen zu finden.

Was müssen mitarbeitende Bäuerinnen beachten?

Es kommt immer noch häufig vor, dass Landwirtinnen nach dem Tod des Ehepartners, im Alter oder nach einer Scheidung, finanziell sehr schlecht dastehen. Sie arbeiten zwar viele Jahre auf dem Hof und kümmern sich daneben um die Familie. Aber wenn sie keinen Lohn beziehen, haben sie nur eine minimale AHV und keine Pensionskasse. Was der Hof an Gewinn abwirft, wird meist wieder komplett in den Betrieb investiert. Es ist besser, wenn ein Teil dieses Geldes in die private Vorsorge – in die Säule 3a oder 3b – fliesst, zum Beispiel 50 Prozent für den Bauern und 50 Prozent für die Bäuerin.

Eine schlimme Situation: Was geschieht, wenn der Landwirt stirbt?

Sind minderjährige Kinder da, sieht das landwirtschaftliche Erbrecht vor, dass der Hof bis zur Volljährigkeit des jüngsten Kindes weitergeführt oder verpachtet werden muss. Eheleute können sich für eine solche Situation mit einer Risikoversicherung schützen. Wenn einer der Partner stirbt, kann der andere über Kapital oder eine Rente den Betrieb aufrechterhalten und es steht Kapital für die eigene Vorsorge zur Verfügung. Da gibt es verschiedene Varianten, je nachdem, was die individuelle Situation erfordert.

Reicht es für die Pension im Alter nicht aus, den Hof zu verkaufen?

In vielen Fällen reicht das nicht. Wird der Betrieb an einen Nachkommen verkauft, erhält der Verkäufer den Ertragswert. Dieser ist bescheiden und reicht höchstens für einen Teil der Altersvorsorge. Wird der Betrieb an Aussenstehende verkauft, weil aus der Familie niemand Interesse hat, sind die Steuerbelastung und die entsprechenden AHV-Einkommensbeiträge heute höher als noch vor wenigen Jahren. Sie können bis zu 50 Prozent des Gewinns aus dem Verkauf ausmachen. Deshalb ist es wichtig, zusätzlich privat vorzusorgen.

Was ist der beste Rat, den Sie geben können? 

Es gibt wenige Rezepte, die für alle passen. Das muss man individuell anschauen. Die Vorsorge hängt zum Beispiel davon ab, wie die Nachfolge geregelt werden soll. Was für alle gilt: Achten Sie sehr gut darauf, dass für niemanden in der Familie Deckungslücken entstehen. Denken Sie an Unfall, Krankentaggeld und Erwerbsunfähigkeit und sorgen Sie für Todesfall sowie Pensionierung vor. Lassen Sie sich dafür von Versicherungsprofis beraten – so früh wie möglich.

Weitere Informationen: www.mobiliar.ch

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Beat Schildknecht – Spezialist Vorsorge Landwirtschaft

(Bild: Mobiliar)
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