Ab 01.01.2018 müssen die Wiederkäuer einen minimalen Grasanteil, gerechnet auf die Jahresration, fressen. Dieser beträgt im Talgebiet 75 Prozent und im Bergebiet 85 Prozent. Die wichtige und wertvolle Funktion der Wiederkäuer ist die Veredelung von pflanzlichen Fasern zu Fleisch und Milch.