Damit Transporte von kranken und verletzten Tieren tierschutzkonform durchgeführt werden, hat das BLV gemeinsam mit der Vereinigung der Schweizer Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzte einen Leitfaden erarbeitet, welcher die gesetzlichen Grundlagen präzisiert. Er enthält Kriterien zur Beurteilung der Transportfähigkeit eines Tieres und beschreibt Vorsichtsmassnahmen, die den schonenden Umgang mit den Tieren fördern.