Wer bezahlt bei einem Notfall?

Ein akuter Notfall erfordert rasches Handeln. Umso besser, wenn schnell Rettung naht. Eine Fahrt mit der Ambulanz kann aber unter Umständen teuer zu stehen kommen.

unfall800x0

Publiziert am

Gemäss Krankenversicherungsgesetz übernimmt die Grundversicherung 50 Prozent der Rettungskosten in der Schweiz bis maximal CHF 5 000 pro Kalenderjahr. Das gilt jedoch nur dann, wenn es sich um eine Rettung handelt. Wenn also mit dem Transport das Leben des Patienten gerettet oder dadurch verhindert wird, dass sich sein Zustand massiv verschlechtert und sein Leben in Gefahr gerät. Dies ist zum Beispiel bei einem akuten Herzinfarkt der Fall. Wenn jedoch keine unmittelbare Lebensgefahr besteht, die Umstände aber einen Ambulanztransport erforderlich machen, wird zwar aus der Grundversicherung wiederum die Hälfte der Transportkosten bezahlt, jedoch höchstens CHF 500 pro Kalenderjahr. Personen, die nur grundversichert sind, müssen also unter Umständen einen grossen Teil der Kosten selbst übernehmen.

Wer Gönner der Rega ist, dem kann die Rega die nicht durch die Grundversicherung gedeckten Rettungskosten erlassen, wenn keine andere Versicherung dafür aufkommt. Es besteht aber kein Rechtsanspruch auf diese Leistungen. Und es ist nicht garantiert, dass die Rega den Einsatz übernimmt oder ein anderes Rettungsunternehmen erscheint. Eine Gönnerschaft bei der Rega darf also nicht mit einer Zusatzversicherung verwechselt werden.

Bei einem Unfall kommt es darauf an, ob man als Angestellter über seinen Arbeitgeber obligatorisch unfallversichert ist. In diesem Fall übernimmt die Unfallversicherung die vollen notwendigen Transportkosten (inkl. diejenigen der Rega). Selbständigerwerbende oder Nichterwerbstätige und Kinder sind über die Krankenkasse unfallversichert. Für diese gilt bei einem Unfall die gleiche Regelung wie bei Krankheit, siehe oben. Abhilfe schafft eine Zusatzversicherung. Mit der Zusatzversicherung AGRI-spezial der Agrisano sind 90 Prozent der medizinisch notwendigen Transport- und Rettungskosten gedeckt (maximal CHF 20 000 pro Kalenderjahr).

Quelle: Agrisano

Agrar-Quiz: Freizeitaktivitäten

Agrar-Quiz: Freizeitaktivitäten

Was ist erlaubt? Testen Sie beim Agrar-Quiz der UFA-Revue Ihr Wissen zum freien Betretungsrecht, zum Bodenrecht, zu Haftungsfragen oder zu agrotouristischen Angeboten und Events auf dem Hof.

Zum Quiz
Agrar-Quiz: Was gilt bei Gülle?

Agrar-Quiz: Was gilt bei Gülle?

Testen Sie Ihr Wissen. Machen Sie mit an unserem Agrar-Quiz zum Thema Gülle. Warum ist die Lagerung von Gülle im Winter obligatorisch? Mit welchem Gerät werden Ammoniakverluste am meisten reduziert? Wissen Sie die Antwort? Dann los. 

Zum Quiz

Meistgelesene Artikel

Damit diese Website ordnungsgemäß funktioniert und um Ihre Erfahrungen zu verbessern, verwenden wir Cookies. Weitere Informationen finden Sie in unserer Cookie-Richtlinie.

  • Notwendige Cookies ermöglichen die Kernfunktionalität. Die Website kann ohne diese Cookies nicht richtig funktionieren und kann nur durch Änderung Ihrer Browsereinstellungen deaktiviert werden.