Ab 2026 gelten neue Vorgaben im Umgang mit Pflanzenschutzmitteln. Mit der überarbeiteten Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung wird der Erwerb und Einsatz solcher Mittel an eine gültige Fachbewilligung geknüpft. Diese Bewilligung wird künftig digital geführt und behält jeweils fünf Jahre ihre Gültigkeit.
Onlineregistrierung erforderlich
Wer bereits eine Fachbewilligung besitzt oder über einen anerkannten Berufsabschluss verfügt, muss diese Qualifikation zwischen dem 3. Januar und dem 30. Juni 2026 online in ein zentrales Register eintragen lassen. Für die Registrierung wird eine Gebühr von Fr. 50.- erhoben. Nach Ablauf der fünf Jahre ist eine Verlängerung notwendig. Dafür sind insgesamt acht Stunden Weiterbildung zu absolvieren.
Ausbildung prüfen und frühzeitig handeln
Ab dem 1. Januar 2027 dürfen Pflanzenschutzmittel im Handel nur noch gegen Vorlage einer gültigen digitalen Fachbewilligung erworben werden. Zudem muss auf jedem Betrieb mindestens eine Person über eine solche Bewilligung verfügen, sofern Pflanzenschutzmittel auf dem Betrieb selbst angewendet werden.
Der Schweizer Bauernverband (SBV) empfiehlt, rechtzeitig abzuklären, ob vorhandene Ausbildungsabschlüsse anerkannt sind. Falls dies nicht der Fall ist, sollten Betriebe frühzeitig sich selbst oder Mitarbeitende für die entsprechende Prüfung anmelden. Weitere Informationen sind auf dem offiziellen Portal zur Fachbewilligung Pflanzenschutzmittel zu finden.







