Beschäftigt man sich beim Bauen mit dem Thema Nachhaltigkeit, stösst man unausweichlich auf das Konzept der Solaranlagen. Doch bei der Anschaffung einer solchen Anlage gilt es einiges zu beachten. Nicht nur die passende Lösung für die eigenen Bedürfnisse muss gefunden werden, auch den gesetzlichen Gegebenheiten muss Beachtung geschenkt werden.
Neue Rahmenbedingungen seit 2025
Der im Jahre 2023 verabschiedete und seit Anfang 2025 in Kraft getretene Mantelerlass bringt einige Veränderungen für den Umgang mit PV-Anlagen mit sich. Mit dem Ziel, eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien zu garantieren, fördert das Gesetz den Ausbau von erneuerbaren Energien. Zugleich ändert sich damit aber auch die Ausgangslage für den Betrieb und den Bau von Solaranlagen.
Vergütung wird flexibler und komplexer
Eine massgebende Veränderung sind die neuen Vergütungsmodelle für den PV-Strom. Ab dem 1. Januar 2026 wird eine neue Regelung für die Abnahmevergütung von PV-Strom gelten. Neu werden die Abnahmepreise des Stromes sich nach dem vierteljährlich gemittelten Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung richten. Das heisst, dass die Einspeisetarife variieren und vom volatilen Strommarkt abhängig sind. Anlagen mit einer Leistung von bis zu 150 kW Leistung werden zudem durch eine Minimalvergütung geschützt, die sich an der Amortisation von Referenzanlagen orientiert.
Strom teilen wird einfacher
Mit dem Mantelerlass werden ausserdem Formen des Zusammenschlusses für den gemeinsamen Stromverbrauch vermehrt möglich. Mit diesen können Nachbarn sowie lokale Zusammenschlüsse in Gemeinden PV-Strom untereinander verkaufen und nutzen. Das neue Gesetz schreibt Netzbetreibern vor, den Austausch von Strom über ihr Netz sowie die Abrechnung basierend auf den eigenen Messsystemen zu ermöglichen.
Solarpflicht für Neubauten
Seit dem Jahr 2023 gilt eine Solarpflicht für Neubauten, die eine Grundfläche von 300 m oder mehr umfassen. In der Ausgestaltung der Regelungen gibt es jedoch kantonale Unterschiede, da deren Ausgestaltung ins Baurecht und somit in die Zuständigkeit der Kantone fällt.
Batterien und Energiesysteme sind heute wichtige Bestandteile von Solaranlagen.
Mit dem Inkrafttreten des Mantelerlasses per 1. Januar 2025 ist diese Regelung die minimale Vorgabe, wobei es Kantonen aber offensteht, strengere Gesetze zu erlassen. Gerade landwirtschaftliche Betriebe, die grosse Ställe und Scheunen planen, sind von dieser Pflicht häufig betroffen. Deshalb ist die Auseinandersetzung mit zukunftsfähigen Angeboten wichtig für Landwirtinnen und Landwirte.
Batterien und Energiesysteme sind heute wichtige Bestandteile von Solaranlagen.
Batterien für mehr Unabhängigkeit
Die neuen Regelungen haben unsichere Preise im Verkauf von PV-Strom zur Folge. Von den eingeführten Minimalvergütungen profitieren hauptsächlich die Besitzerinnen und Besitzer von kleineren Anlagen. Damit die eigene PV-Anlage rentabel bleibt, lohnt sich das Aufrüsten bestehender Anlagen mit Batterien und einem Energy-Management-System (EMS). Batterien und EMS sind heute wichtige Bestandteile von Solaranlagen, mit deren Hilfe der Eigenverbrauch optimiert wird und rentabel betrieben werden kann.
PV-Strom effizient nutzen statt einspeisen
Die Produktelinie Agrosolar von Agrola bietet diese Optimierung der eigenen Anlage an. Die dazugehörenden Speicher und EMS ermöglichen in der Kombination eine verbesserte Nutzung des selbst produzierten PV-Stroms, indem er bedarfsgerecht auf die einzelnen Verbraucher auf dem Hof verteilt oder zur späteren Nutzung in der Batterie eingespeichert wird. So wird der Eigenverbrauch optimiert und die Abhängigkeit von den An- und Verkaufspreisen auf dem Markt sinkt, da mehr eigener Strom effizient genutzt wird.
Vernetzte Energiewirtschaft
Landwirtschaftsbetriebe mit grossflächigen PV-Anlagen erzeugen oft mehr Strom, als sie selbst benötigen. Dank Zusammenschlüssen zur Stromnutzung können sie diesen Überschuss vermarkten. In einem virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) besteht – je nach technischer Ausgangslage – die Möglichkeit, Solarstrom gemeinsam über bestehende Leitungen zu nutzen.
Abgerechnet wird über die Zählerdaten des Verteilnetzbetreibers. Durch lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEGs) lässt sich PV-Strom sogar innerhalb einer Gemeinde beziehen. Dies fördert die lokale Nutzung von erneuerbarem Strom und bietet langfristig Potenzial, um den Netzausbaubedarf gezielter zu steuern.
Anschluss an die Energiewelt von morgen
Mit den Energy-Hubs von Agrola werden Landwirtschaftsbetriebe mit den notwendigen technischen Vorrichtungen auf gerüstet, um Teil solcher Zusammenschlüsse zu werden oder Anschlusslösungen wie Schnellladestationen für E-Fahrzeuge zu betreiben. Neben der PV-Anlage und den Anschlussmöglichkeiten für Zusammenschlüsse gehören weiter der Speicher und das Energy-Management-System (EMS) aus dem Produkt Agrosolar zu den Energy-Hubs. Zusammen ermöglicht das Paket eine effiziente Nutzung des PV-Stroms und eine wirtschaftlich sinnvolle Ergänzung der bestehenden Anlage. Energiesysteme wie vZEVs und LEGs haben grosses Potenzial. Mit dem Energy-Hub bietet Agrola landwirtschaftlichen Betrieben die Chance, Teil davon zu werden.








