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Ausnahmen bei Wassermangel auf Alpen

Wegen der Trockenheit können die Kantone für Alpbetriebe Ausnahmen von den Produktionsvorgaben bewilligen. Möglich sind vorzeitige Abalpungen, zusätzliche Futterzufuhr oder unter bestimmten Bedingungen eine Überbestossung ohne Kürzung der Direktzahlungen.

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