Die Trockenheit verschärft die Futter- und Wassersituation auf vielen Alpen. Vielerorts fehlen Tränkewasser und Weidefutter, schreibt der Schweizerische Alpwirtschaftliche Verband (SAV). Insbesondere der zweite Grasaufwuchs sei durch die fehlenden Niederschläge und die hohen Temperaturen stark gebremst worden.
Nach Angaben des SAV hat das Bundesamt für Landwirtschaft den Kantonen am 2. Juli 2026 mitgeteilt, dass gestützt auf Artikel 106 der Direktzahlungsverordnung Ausnahmen von den Produktionsvorgaben bewilligt werden können. Dazu gehören laut SAV vorzeitige Abalpungen und die ausserordentliche Zufuhr von Futter, ohne dass die Direktzahlungen gekürzt werden.
Wo die Heimbetriebe stärker unter Futtermangel leiden, können Tiere auch länger auf der Alp bleiben. Überschreitet der Besatz dabei 110 Prozent der verfügten Normalstösse, können die Kantone laut SAV auf Kürzungen verzichten. Voraussetzung sei, dass auf der Alp genügend Tränkewasser und Weidefutter vorhanden sind.
Für den Vollzug sind die Kantone zuständig. Der SAV empfiehlt betroffenen Alpbetrieben, die Bedingungen beim kantonalen Direktzahlungsamt abzuklären.
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