
Im Kanton Thurgau wurde am 9. Dezember das Vogelgrippevirus bei einer Möwe nachgewiesen. Es handelt sich um den zweiten Fall dieses Jahr. Der kantonale Veterinärdienst hat unverzüglich die notwendigen Massnahmen ergriffen.
Im Kanton Thurgau wurde am 9. Dezember das Vogelgrippevirus bei einer Möwe nachgewiesen. Es handelt sich um den zweiten Fall dieses Jahr. Der kantonale Veterinärdienst hat unverzüglich die notwendigen Massnahmen ergriffen.
Die Massnahmen zum Schutz des Hausgeflügels vor der Vogelgrippe werden aufgehoben. Diese wurden in der Bodenseeregion nach dem Auftreten des Vogelgrippe-Virus H5N4 bei Wildvögeln verordnet. In der Schweiz wurden bisher zwei positive Fälle gefunden. Für eine Übertragbarkeit des Virus auf den Menschen gibt es keine Hinweise.
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