Tierschutz

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Mehr Tierschutz beim Schlachten ab 2022

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV hat die Verordnung über den Tierschutz beim Schlachten (VTSchS) revidiert. Ziel ist, die Schlachtung für die Tiere möglichst schonend durchzuführen. Dazu wurden insbesondere die Betäubungsmethoden an neue wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst. Zudem gelten erstmals Vorgaben für die Schlachtung von Fischen und Panzerkrebsen sowie für die Gasbetäubung von Hühnern und Truthühnern. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

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Ombudsstelle Tierwohl

Wenn Mängel bezüglich Tierschutzbestimmungen bei Nutztieren erkannt, aber nicht direkt vor Ort angesprochen oder behoben werden können, sollen sie der Ombudsstelle Tierwohl von Proviande gemeldet werden – auch anonym. Nur so können zum Wohl der Tiere rasch Massnahmen zur Beseitigung eingeleitet werden.

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Tierschutz beim Schlachten soll verbessert werden

Die Verordnung des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) über den Tierschutz beim Schlachten (VTSchS) wird umfassend überarbeitet. Um den Tierschutz weiter zu verbessern, sind insbesondere Anpassungen bei den Betäubungsmethoden vorgesehen. Hinzu kommen erstmals auch konkrete Vorgaben zur Schlachtung von Fischen und Panzerkrebsen. Das BLV hat am 29. September 2020 die Vernehmlassung eröffnet.

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