Die Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich in Europa weiter aus. Es besteht ein hohes Risiko, dass die Seuche in die Schweiz eingeschleppt wird. Die Bevölkerung und namentlich Reisende können viel dazu beitragen, einen Ausbruch der ASP in der Schweiz zu verhindern. Die sichere Entsorgung von Produkten mit Schweine- und Wildschweinfleisch aus von der ASP betroffenen Ländern, schützt den Schweine- und Wildschweinbestand in der Schweiz. Sollte die ASP in der Schweiz dennoch auftreten, sind Bekämpfungsmassnahmen vorgesehen. Die Schweiz ist bisher verschont geblieben, aber das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) und die Kantonstierärztinnen und Kantontierärzte bereiten sich auf den Ausbruch der Tierseuche vor. Für Menschen ist die Krankheit nicht gefährlich.
Die Veterinärbehörden im Kanton St. Gallen haben bei einer Kuh die atypische Form von Boviner Spongiformer Enzephalopathie (BSE) – auch Rinderwahnsinn genannt – entdeckt. Im Unterschied zur klassischen Form kann die atypische BSE spontan und ohne Zusammenhang mit der Verfütterung von Tiermehl auftreten. Der Tierkörper wurde verbrannt und stellt somit keine Gefahr für Menschen oder andere Tiere dar. Der Fall steht in keinem Zusammenhang mit jenem im Kanton Graubünden im März 2023.
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV hebt sämtliche Massnahmen zur Eindämmung der Vogelgrippe auf. Damit reagiert es auf den Umstand, dass in den letzten Wochen schweizweit keine Krankheitsfälle bei Wildvögeln mehr aufgetreten sind. Neue Vogelgrippe-Fälle sind aber weiterhin möglich. Deshalb müssen Geflügelhaltende vermehrte Krankheits- oder Todesfälle bei Geflügel melden. Das BLV beobachtet die Situation aufmerksam.
In der Umgebung des Pfäffikersees wurde in einem privaten Betrieb mit rund vierzig Legehennen das Vogelgrippe-Virus nachgewiesen. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV ergreift zusammen mit dem Zürcher Veterinäramt zusätzliche Massnahmen zum Schutz des Hausgeflügels in der betroffenen Umgebung. Die bestehenden schweizweiten Massnahmen bleiben bis mindestens am 30. April 2023 bestehen. Für alle Haltungen gilt weiterhin, spezielle Hygienevorschriften einzuhalten und den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu verhindern.
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV und die kantonalen Veterinärdienste verlängern die Massnahmen zur Eindämmung der Vogelgrippe. Die Kontroll- und Beobachtungsgebiete entlang der grossen Gewässer in der Schweiz bleiben bestehen. Sie gelten seit dem Auftreten der Vogelgrippe in einem Geflügelbetrieb Ende November 2021. Aufgrund des Seuchengeschehens im angrenzenden Ausland bleibt die Gefahr einer Einschleppung der Krankheit gross.
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