
Die Schweizer Milchhygieneverordnung gab bis anhin vor, dass das «ganze Gemelk» einer Kuh abgeliefert werden muss. Diese Verordnung wurde nun angepasst und neu darf Milch aus mutter- oder ammengebundener Kälberaufzucht vermarktet werden.
Die Schweizer Milchhygieneverordnung gab bis anhin vor, dass das «ganze Gemelk» einer Kuh abgeliefert werden muss. Diese Verordnung wurde nun angepasst und neu darf Milch aus mutter- oder ammengebundener Kälberaufzucht vermarktet werden.
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