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Betriebsführung

Mieterschaft – Fluch oder Segen?

Die Vermietung von Wohn- oder Lagerraum auf dem Landwirtschaftsbetrieb kann eine wertvolle und stabile Einkommensquelle sein. Damit ein Mietverhältnis langfristig funktioniert, braucht es Sorgfalt bei der Auswahl der Mieterschaft, eine klare Kommunikation und rechtlich saubere Verträge.

Auf dem Hofplatz spielt sich ein Teil des landwirtschaftlichen Betriebs alltags ab. Das soll Mieterinnen und Mietern nicht erst bewusst werden, wenn sie...

Auf dem Hofplatz spielt sich ein Teil des landwirtschaftlichen Betriebs alltags ab. Das soll Mieterinnen und Mietern nicht erst bewusst werden, wenn sie bereits eingezogen sind. 

(Illustration: UFA-Revue)

Publiziert am

Rechtsschutz, Agriexpert

Was auf den ersten Blick nach einer einfachen Möglichkeit für stabile Einnahmen aussieht, bringt auch rechtliche, organisatorische und zwischenmenschliche Herausforderungen mit sich. Ob eine Mieterschaft zum Fluch oder zum Segen wird, hängt davon ab, wie gut man sich als Landwirtin oder Landwirt auf die Rolle als Vermieterin oder Vermieter vorbereitet hat.

Vermieten heisst auch loslassen

Wer Wohn- oder Lagerraum vermietet, gibt zwangsläufig einen Teil der Autonomie ab. Einst offene Türen müssen nun geschlossen bleiben, Gemeinschaftsräume wie Waschküche oder Keller werden geteilt. Diese Umstellung ist anspruchsvoll und sollte sorgfältig bedacht werden. Hinzu kommt, dass man als Vermieterin oder Vermieter nicht nur Rechte hat, sondern auch Pflichten erfüllen muss. Dazu gehören der Unterhalt der Mietsache, das Beheben von Mängeln und das Einhalten mietrechtlicher Vorgaben.

Die Unterschiede zum Wohnquartier müssen im Mietvertrag festgehalten werden.

Viele Wohnungssuchende romantisieren das Leben auf dem Bauernhof und suchen Ruhe, Natur und Weitblick. Die Realität ist jedoch häufig geprägt von laufenden Maschinen, Tiergeräuschen, Gerüchen oder nächtlichen Arbeitsgängen. Die Unterschiede zum Wohnquartier müssen bei der Besichtigung thematisiert und im Mietvertrag festgehalten werden. Transparenz schützt beide Seiten und beugt Konflikten, Mietzinsreduktionen oder Kündigungen vor.

Der Mietvertrag als zentrales Instrument

Bei der Auswahl der Mieterschaft darf nichts überstürzt werden. Anmeldeformulare, Angaben zu Einkommen und Beruf, ein aktueller Betreibungsregisterauszug sowie Referenzen helfen, Risiken zu minimieren. Eine angemessene Mietkaution bietet zusätzliche Sicherheit. Leben mehrere Personen in der Wohnung, sollten alle als Mieterinnen und Mieter im Vertrag aufgeführt werden. Die Vereinbarung der solidarischen Haftung (alle haften für den ganzen Schaden) ist aus Vermietersicht sinnvoll, da sich Forderungen leichter durchsetzen lassen.

Mietverträge sind auch mündlich möglich. Aus Beweis- und Rechtssicherheitsgründen ist ein schriftlicher Vertrag jedoch dringend zu empfehlen – auch für Lagerräume und Abstellplätze. Neben Mietzins und Kündigungsfristen regelt der Vertrag die Nutzung von Parkplätzen, Garten und Gemeinschaftsräumen sowie die Hausordnung, die beispielsweise Bestimmungen zu Haustieren und Rauchen enthalten kann. Bei Lagerräumen sind zudem Umfang, Zufahrt sowie Strom- und Wasseranschlüsse zu definieren. Vertragsvorlagen helfen – fehlende Regeln führen hingegen oft zu Konflikten.

Nebenkosten – häufige Fehlerquelle

Bei den Nebenkosten ist Vorsicht geboten. Gemäss Art. 257a Abs. 2 OR müssen sie ausdrücklich vereinbart werden. Fehlt eine Regelung im Mietvertrag, gelten sie als im Mietzins enthalten. Nachträgliche Forderungen für Heiz-, Strom- oder Wasserkosten sind ohne vertragliche Grundlage nicht zulässig.

Im Mietvertrag ist klar festzuhalten, welche Nebenkosten geschuldet sind und wie diese abgerechnet werden.

Im Mietvertrag ist klar festzuhalten, welche Nebenkosten geschuldet sind und wie diese abgerechnet werden. Pauschale oder unpräzise Formulierungen führen regelmässig zu Missverständnissen und Beanstandungen. Diese Regelung unterscheidet sich wesentlich vom landwirtschaftlichen Pachtrecht. Dort trägt der Pächter oder die Pächterin die Nebenkosten grundsätzlich selbst, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Kündigungen korrekt abwickeln

Ein sorgfältiges und formell korrektes Vorgehen ist nicht nur beim Abschluss, sondern auch bei der Beendigung von Mietverhältnissen unerlässlich. Die Kündigung von Wohnräumen hat zwingend mit dem vom Kanton genehmigten amtlichen Formular zu erfolgen. Gleiches gilt für die Kündigung von Lagerräumen, sofern diese vom Mieter oder von der Mieterin im Rahmen einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit genutzt werden.

Unser Tipp

  • Wer auf dem Landwirtschaftsbetrieb Wohnraum oder Lagerräume vermietet, sollte zuerst klären, ob die Nutzung rechtlich zulässig ist.
  • Je nach Objekt und Standort können insbesondere raumplanungsrechtliche Vorgaben, Brandschutz, Erschliessung und bauliche Auflagen eine Rolle spielen.
  • Vor dem Start lohnt sich eine Abklärung bei der zuständigen Gemeindeverwaltung oder beim kantonalen Amt.

Die Formularpflicht dient dem Zweck, die Mietpartei über ihre Rechte und insbesondere über die Möglichkeiten des Kündigungsschutzes zu informieren. Die entsprechenden Formulare sind in der Regel online oder über den kantonalen Hauseigentümerverband erhältlich. Wird die gesetzlich vorgeschriebene Form nicht eingehalten, bleibt die Kündigung rechtlich wirkungslos. Bei langjährigen Mietverhältnissen oder bei Konfliktsituationen empfiehlt es sich, rechtzeitig fachlichen Rat einzuholen, um formale Fehler mit weitreichenden Konsequenzen zu vermeiden.

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