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Betriebsführung

Vaterschaftsurlaub richtig abwickeln

Bei der Geburt eines Kindes haben Mitarbeitende Anspruch auf zwei Wochen Vaterschaftsurlaub. Für Landwirtschaftsbetriebe stellt sich dabei die Frage nach der Anzahl Urlaubstage und der administrativen Abwicklung. Wer weiss, wie das Verfahren funktioniert, spart Zeit und vermeidet Fehler.

Die Taggelder berechnet die Ausgleichskasse. Auf dem Betrieb muss vor allem klar sein, wann der Mitarbeiter seine zwei Wochen Vaterschaftsurlaub bezieht...

Die Taggelder berechnet die Ausgleichskasse. Auf dem Betrieb muss vor allem klar sein, wann der Mitarbeiter seine zwei Wochen Vaterschaftsurlaub bezieht.

(Illustration: UFA-Revue)

Publiziert am

Redaktor, UFA-Revue

Seit 2021 haben Väter Anspruch auf zwei Wochen Vaterschaftsurlaub. Die Entschädigung erfolgt über die Erwerbsersatzordnung (EO), die während dieser Zeit einen Teil des Lohnausfalls übernimmt. Seit der «Ehe für alle» gilt dieser Anspruch unabhängig vom Geschlecht grundsätzlich für den anderen Elternteil. Wenn ein Mitarbeiter Vater wird oder die andere Elternperson anspruchsberechtigt ist, tauchen konkrete Fragen auf – etwa zur Dauer, zur Arbeitszeit oder zur Abwicklung gegenüber der Ausgleichskasse.

Formular und Unterlagen einreichen

In der Praxis müssen Landwirtschaftsbetriebe die Entschädigung nicht selbst berechnen. Entscheidend ist vielmehr, dass das Antragsformular der Ausgleichskasse korrekt ausgefüllt und mit allen verlangten Dokumenten vollständig eingereicht wird.

Der administrative Aufwand ist nicht zu unterschätzen.

Die Ausgleichskasse prüft die Angaben und berechnet daraus die Taggelder. Wie Erfahrungen aus dem Kanton Luzern zeigen, ist der administrative Aufwand nicht zu unterschätzen: «Wir mussten ein neunseitiges Formular ausfüllen. Der Aufwand ist enorm», sagt eine Bäuerin aus dem Kanton Luzern.

Wie viele Tage sind das genau?

Im geschilderten Fall tauchten jedoch weitere Fragen auf: «In den Unterlagen steht überall ‹2 Wochen Vaterschaftsurlaub›. Aber sind das nun zweimal fünf Tage, zweimal fünfeinhalb Tage oder 14 Kalendertage? Und wie rechnet man das in Stunden um?», fragte sie bei der zuständigen Ausgleichskasse (SVA) nach. Die Antwort lautete: «Bei einer festgelegten 52-Stunden-Woche, verteilt auf 5,5 Arbeitstage, entspricht der Vaterschaftsurlaub 2 × 5,5 Arbeitstagen – also elf Arbeitstage oder insgesamt 104 Stunden.»

Gestützt auf Art. 329b OR betont die Ausgleichskasse: «Die Tage des Vaterschaftsurlaubs kommen zusätzlich zu den Ferien und freien Tagen. Sie dürfen nicht auf den Ferienanspruch oder andere arbeitsfreie Tage angerechnet werden.»

Arbeitsrecht und EO rechnen unterschiedlich

Auf den ersten Blick wirkt diese Antwort widersprüchlich: Im Betrieb ergeben sich elf Arbeitstage, während die EO von zwei Wochen bzw. 14 Taggeldern ausgeht.

Der Grund liegt darin, dass hier zwei Ebenen zusammenkommen: Für den Betrieb zählt, wie viele Arbeitstage oder Stunden jemand effektiv fehlt. Die Anzahl Urlaubstage richtet sich deshalb nach den im Betrieb üblichen Arbeitstagen pro Woche.

Um die Berechnung der Taggelder kümmert sich die Ausgleichskasse.

Für die Entschädigung ist hingegen die Ausgleichskasse zuständig. Sie berechnet das Taggeld auf Basis des Einkommens und richtet maximal 14 Taggelder aus (siehe Rechnungsbeispiele).

«Bezieht der Vater eine volle Woche am Stück, werden für sieben Kalendertage auch sieben Taggelder ausgerichtet – unabhängig davon, ob er in dieser Woche drei, fünf oder mehr Tage gearbeitet hätte», schreibt das Bundesamt für Sozialversicherungen auf Anfrage der UFA-Revue.

Bezug am Stück oder verteilt

Der Urlaub kann am Stück oder tageweise bezogen werden. Gemäss EO werden jeweils fünf bezogene Urlaubstage als volle Woche betrachtet und deshalb zusätzlich zwei Taggelder ausgerichtet, die das dazwischenliegende Wochenende abdecken. Auf diese Weise ergeben auch fünf einzelne Urlaubstage eine volle Woche mit sieben Taggeldern. Der Gesamtanspruch bleibt damit immer gleich: maximal 14 Taggelder.

Administrativen Aufwand nicht unterschätzen

Im Antragsformular reicht es, die Anstellungsbedingungen aus dem Arbeitsvertrag anzugeben, die bezogenen Urlaubstage einzutragen und die entsprechenden Felder auszufüllen. Um die Berechnung der Taggelder kümmert sich die Ausgleichskasse. Da neben dem mehrseitigen Formular zusätzliche Dokumente erforderlich sind, die erst beschafft werden müssen, kann sich das Prozedere verzögern – insbesondere bei Mitarbeitenden aus dem Ausland, speziell ausserhalb der EU.

Beim Ausfüllen sind zudem einige Punkte zu beachten: Das Taggeld deckt 80 % des durchschnittlichen Erwerbseinkommens, maximal 220 Fr. pro Tag. Werden EO-Leistungen über den Arbeitgeber ausgerichtet, übernimmt der EO-Fonds den Arbeitgeberanteil für AHV, IV, EO, ALV und FLG. Diese Abgaben können deshalb wie gewohnt vom Lohn abgezogen werden.

Auf EO-Taggelder sind keine UVG-Prämien geschuldet.

Auf EO-Taggelder sind jedoch keine UVG-Prämien geschuldet. Die Abzüge für Krankentaggeldversicherung und berufliche Vorsorge (BVG) richten sich nach den individuellen Gegebenheiten. Wichtig ist zudem: Die Auszahlung erfolgt rückwirkend, sobald alle Unterlagen eingereicht und geprüft wurden.

Warum es sich lohnt, genau hinzuschauen

Ein klar geregelter Vaterschaftsurlaub schafft sowohl für Mitarbeitende als auch für den Betrieb Planungssicherheit. Gerade in kleinen Teams ist die Abwesenheit spürbar. Entsprechend lohnt es sich, den Ablauf frühzeitig zu klären und die administrativen Schritte rechtzeitig anzugehen.

Praxisempfehlungen für Landwirtschaftsbetriebe

  • Frühzeitig klären, wie der Urlaub bezogen wird – am Stück oder verteilt.
  • Urlaubsanspruch korrekt erfassen: Die Anzahl Urlaubstage richtet sich nach den im Betrieb üblichen Arbeitstagen pro Woche (z. B. 11 Tage bei 5,5 Tagen, 10 Tage bei 5 Tagen).
  • Arbeitsplanung berücksichtigen: Wird an einem geplanten Urlaubstag gearbeitet, zählt dieser nicht als Urlaubstag und kann innerhalb von sechs Monaten nachgeholt werden. Ob die geleistete Arbeit als Überzeit gilt, richtet sich nach Arbeitsvertrag bzw. NAV.
  • Formulare rechtzeitig beschaffen und ausfüllen.
  • Fristen einhalten: Der Urlaub muss innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt (EOG Art. 16j) bezogen sein. Der Anspruch auf Entschädigung kann bis fünf Jahre nach Ablauf dieser sechsmonatigen Rahmenfrist geltend gemacht werden. Danach erlischt er endgültig.
  • Dokumentation sichern: Bezugsdaten, Urlaubstage und Korrespondenz mit der Ausgleichskasse sollten im Personaldossier abgelegt werden.

Merkblatt: «Entschädigung des andern Elternteils (EAE)»

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