Kuh mit Kalb darf gemolken werden

Die Schweizer Milchhygieneverordnung gab bis anhin vor, dass das «ganze Gemelk» einer Kuh abgeliefert werden muss. Diese Verordnung wurde nun angepasst und neu darf Milch aus mutter- oder ammengebundener Kälberaufzucht vermarktet werden.

Die mutter- und ammengebundene Kälberaufzucht erfordert, dass man die Tiere täglich gut beobachtet. 

Die mutter- und ammengebundene Kälberaufzucht erfordert, dass man die Tiere täglich gut beobachtet. 

(Bild: FiBL, Thomas Alföldi)

Publiziert am

Ab dem 1. Juli 2020 wird Milch in der Schweiz nicht mehr nur als «ganze Gemelk» definiert. Das Forschungsinstitut für biologischen Landbau FiBL untersucht diese Haltungsform bereits seit vielen Jahren und erwartet nun, dass vermehrt auf Betrieben die Kälber nicht nach der Geburt von der Mutter getrennt werden. Die Haltungsform sei zwar tierfreundlich, aber auch anspruchsvoll. Deshalb stellt das FiBL ein Merkblatt sowie diverse Informationen und Beispielvideos zur Verfügung: www.fibl.org

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