Ab dem 1. Dezember 2025 gilt die totalrevidierte Pflanzenschutzmittelverordnung. Sie bringt ein schnelleres Zulassungsverfahren und mehr Planungssicherheit für die Landwirtschaft.
Ab dem 1. Dezember 2025 gilt die totalrevidierte Pflanzenschutzmittelverordnung. Sie bringt ein schnelleres Zulassungsverfahren und mehr Planungssicherheit für die Landwirtschaft.
Die Änderungen betreffen Einzelkulturbeiträge für Saatgut von Kartoffeln, Mais und Futterpflanzen, Massnahmen zur Bekämpfung von Schadorganismen, den Grenzschutz für Zucker sowie Förderbeiträge im Bereich Tierzucht. Keine Anpassungen gibt es bei den Direktzahlungen.
Die fenaco Genossenschaft übernimmt von der Leu+Gygax AG per 1. Dezember 2025 deren Pflanzenschutzlager in Birmenstorf (AG). Damit ist eine Ersatzliegenschaft für das heutige Lager von Agroline im Winterthurer Stadtteil Grüze gefunden. Für Agroline bietet der Umzug Entwicklungsperspektiven für die Zukunft.
Beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (PSM) sind Einträge von Pflanzenschutzmitteln in Bereiche ausserhalb der Kultur möglichst zu vermeiden. Ein neues Merkblatt behandelt die Massnahmen zur Reduktion von Abdrift und Abschwemmung PSM.
Die Stähler Suisse SA präsentierte 2024 auf ihrer Tagung in Bachs (ZH) ihr gesammeltes Wissen zum Thema Ackerbau und Pflanzenschutz. Besondere Schwerpunkte waren Biostimulanzien und Fungizide für Getreide, Mikrogranulat-Dünger und Herbizide für Mais sowie Aktuelles zur Alternaria und Phytophthora-Problematik in Kartoffeln.
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