Die Schweiz vereinfacht die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Wie aus der Mitteilung des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hervorgeht, können Mittel, die bereits in Deutschland, Österreich, Italien oder Frankreich zugelassen sind, künftig über ein vereinfachtes Verfahren auch in der Schweiz bewilligt werden. Grundlage bilden die Prüfergebnisse der Nachbarländer, wodurch moderne und wirksame Produkte schneller verfügbar werden sollen. An den Anforderungen an Wirksamkeit, Gesundheitsschutz und Umwelt wird weiterhin festgehalten.
Schweizer Standards bei der Anwendung
Für die konkrete Anwendung gelten weiterhin nationale Vorgaben. Dazu zählen die vorgeschriebene Schutzkleidung, maximale Anwendungshäufigkeiten sowie Abstände zu Gewässern und schützenswerten Lebensräumen. Beim Gewässerschutz nimmt die Schweiz zudem eigene Beurteilungen vor, um etwa das Trinkwasser gezielt zu schützen. Neu werden Pflanzenschutzmittel befristet zugelassen und regelmässig anhand aktueller Sicherheits- und Umweltstandards überprüft.
Harmonisierung mit EU-Zulassungen
Auch bei den Wirkstoffen gibt es Änderungen: Substanzen, die in der EU zugelassen werden, gelten neu unmittelbar als genehmigt. Umgekehrt verlieren Wirkstoffe ihren Status sofort, wenn sie in der EU nicht mehr bewilligt sind. Ausnahmen sind nicht mehr vorgesehen. Damit wird der Schweizer Rechtsrahmen enger an die europäischen Vorgaben angeglichen, so das BLV.
Nebst der Optimierung des Zulassungsprozesses werden auch die Zulassungsgebühren angepasst.
Nebst der Optimierung des Zulassungsprozesses werden auch die Zulassungsgebühren angepasst. Sie sollen künftig rund 15 % der Kosten decken; bisher waren es weniger als 2 %. Die neue Pflanzenschutzmittelverordnung tritt am 1. Dezember 2025 in Kraft.
sg







