Der Bundesrat erhöht im Rahmen des Verordnungspakets 2025 die Einzelkulturbeiträge für Saatgut von Kartoffeln, Mais und Futterpflanzen. Damit soll die inländische Saatgutproduktion gestützt werden. Gleichzeitig tritt eine neue Verordnung über koordinierte Massnahmen zur Bekämpfung von Schadorganismen bei Kulturpflanzen in Kraft. Laut Medienmitteilung soll sie dazu beitragen, das Potenzial von Nützlingen in der biologischen Schädlingsbekämpfung besser zu nutzen und damit den Schutz der pflanzlichen Produktion zu verbessern.
Dauerhafte Lösung beim Zucker
Ebenfalls Teil des Pakets ist der Wechsel von einem befristeten zu einem dauerhaften Mindestgrenzschutz für Zucker. Die Lösung wurde laut Bundesrat gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Zuckerbranche ausgearbeitet. Ziel sei es, der Schweizer Zuckerwirtschaft bei Preisrückgängen auf den internationalen Märkten mehr Planungssicherheit zu geben. Die bisherigen Unterstützungsmechanismen für die Zuckerrübenproduktion bleiben bestehen.
Neue Gewichtung der Förderbeiträge in der Tierzucht
Im Bereich der Tierzucht werden die Förderbeiträge künftig stärker an Kriterien wie Produktqualität, Umweltauswirkungen, Ressourceneffizienz, Tiergesundheit, Tierwohl und Wirtschaftlichkeit ausgerichtet. Das BLW verweist in diesem Zusammenhang auf die «Strategie Tierzucht 2030». Mit der Neuausrichtung sollen Fördermittel gezielter eingesetzt werden, um definierte Leistungs- und Nachhaltigkeitsmerkmale zu berücksichtigen. Die konkrete Umsetzung erfolgt über Anpassungen in den entsprechenden Verordnungen.
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