Die Änderungen betreffen Einzelkulturbeiträge für Saatgut von Kartoffeln, Mais und Futterpflanzen, Massnahmen zur Bekämpfung von Schadorganismen, den Grenzschutz für Zucker sowie Förderbeiträge im Bereich Tierzucht. Keine Anpassungen gibt es bei den Direktzahlungen.




