Vogelgrippe

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Vogelgrippe-Massnahmen aufgehoben

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV hebt sämtliche Massnahmen zur Eindämmung der Vogelgrippe auf. Damit reagiert es auf den Umstand, dass in den letzten Wochen schweizweit keine Krankheitsfälle bei Wildvögeln mehr aufgetreten sind. Neue Vogelgrippe-Fälle sind aber weiterhin möglich. Deshalb müssen Geflügelhaltende vermehrte Krankheits- oder Todesfälle bei Geflügel melden. Das BLV beobachtet die Situation aufmerksam.

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Vogelgrippefall im Kanton Zürich

In der Umgebung des Pfäffikersees wurde in einem privaten Betrieb mit rund vierzig Legehennen das Vogelgrippe-Virus nachgewiesen. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV ergreift zusammen mit dem Zürcher Veterinäramt zusätzliche Massnahmen zum Schutz des Hausgeflügels in der betroffenen Umgebung. Die bestehenden schweizweiten Massnahmen bleiben bis mindestens am 30. April 2023 bestehen. Für alle Haltungen gilt weiterhin, spezielle Hygienevorschriften einzuhalten und den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu verhindern.

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Vogelgrippe-Massnahmen verlängert

Nachdem die Vogelgrippe in der Schweiz vereinzelt und in Europa vermehrt aufgetreten ist, verlängert das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV die schweizweiten Massnahmen zur Eindämmung der Vogelgrippe mindestens bis am 15. März 2023.

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Vorbeugende Massnahmen gegen Vogelgrippe verlängert

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV und die kantonalen Veterinärdienste verlängern die Massnahmen zur Eindämmung der Vogelgrippe. Die Kontroll- und Beobachtungsgebiete entlang der grossen Gewässer in der Schweiz bleiben bestehen. Sie gelten seit dem Auftreten der Vogelgrippe in einem Geflügelbetrieb Ende November 2021. Aufgrund des Seuchengeschehens im angrenzenden Ausland bleibt die Gefahr einer Einschleppung der Krankheit gross.

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Massnahmen gegen Vogelgrippe teilweise aufgehoben

Nach Auftreten des hochansteckenden Virus der Aviären Influenza in Hüntwangen ZH hatten das BLV und die Kantone am 27. November Schutzmassnahmen ergriffen. Die strengsten Auflagen in den Gemeinden rund um den Seuchenbetrieb werden nun aufgehoben. Die Einschränkungen entlang der grossen Gewässer in der Schweiz bleiben aber bis mindestens Ende Januar 2022 bestehen. Für eine Übertragbarkeit des Virus auf den Menschen gibt es keine Hinweise.

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Vogelgrippefall in Hüntwangen hat Folgen

Der in Hüntwangen in einem Gelfügelbestand festgestellte Fall der Vogelgrippe (Aviäre Influenza) hat nun innerhalb vom zehn Kilometern auf alle Geflügelhalter massive Auswirkungen. Zugleich ist auch die nationale Geflügelausstellung am ersten Dezemberwochenende in Winterthur abgesagt worden.

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