
Im Kanton Thurgau wurde am 9. Dezember das Vogelgrippevirus bei einer Möwe nachgewiesen. Es handelt sich um den zweiten Fall dieses Jahr. Der kantonale Veterinärdienst hat unverzüglich die notwendigen Massnahmen ergriffen.
Im Kanton Thurgau wurde am 9. Dezember das Vogelgrippevirus bei einer Möwe nachgewiesen. Es handelt sich um den zweiten Fall dieses Jahr. Der kantonale Veterinärdienst hat unverzüglich die notwendigen Massnahmen ergriffen.
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV hebt sämtliche Massnahmen zur Eindämmung der Vogelgrippe auf. Damit reagiert es auf den Umstand, dass in den letzten Wochen schweizweit keine Krankheitsfälle bei Wildvögeln mehr aufgetreten sind. Neue Vogelgrippe-Fälle sind aber weiterhin möglich. Deshalb müssen Geflügelhaltende vermehrte Krankheits- oder Todesfälle bei Geflügel melden. Das BLV beobachtet die Situation aufmerksam.
In der Umgebung des Pfäffikersees wurde in einem privaten Betrieb mit rund vierzig Legehennen das Vogelgrippe-Virus nachgewiesen. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV ergreift zusammen mit dem Zürcher Veterinäramt zusätzliche Massnahmen zum Schutz des Hausgeflügels in der betroffenen Umgebung. Die bestehenden schweizweiten Massnahmen bleiben bis mindestens am 30. April 2023 bestehen. Für alle Haltungen gilt weiterhin, spezielle Hygienevorschriften einzuhalten und den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu verhindern.
Nachdem die Vogelgrippe in der Schweiz vereinzelt und in Europa vermehrt aufgetreten ist, verlängert das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV die schweizweiten Massnahmen zur Eindämmung der Vogelgrippe mindestens bis am 15. März 2023.
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