Vogelgrippe: Massnahmen per 1. Mai 2023 aufgehoben

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV hebt sämtliche Massnahmen zur Eindämmung der Vogelgrippe auf. Damit reagiert es auf den Umstand, dass in den letzten Wochen schweizweit keine Krankheitsfälle bei Wildvögeln mehr aufgetreten sind. Neue Vogelgrippe-Fälle sind aber weiterhin möglich. Deshalb müssen Geflügelhaltende vermehrte Krankheits- oder Todesfälle bei Geflügel melden. Das BLV beobachtet die Situation aufmerksam.

Ab Montag, 1. Mai dürfen die Hühner in der Schweiz wieder auf die Weide.

Ab Montag, 1. Mai dürfen die Hühner in der Schweiz wieder auf die Weide.

(Bild: UFA AG)

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Die Vogelgrippe grassierte diesen Winter fast weltweit. In der Schweiz erkrankten vor allem Möwen. Weiter waren im Kanton Zürich drei kleine Tierhaltungen von der Seuche betroffen. Das BLV hatte in Absprache mit den kantonalen Behörden im November 2022 Schutzmassnahmen angeordnet und sie in mehreren Schritten bis und mit dem 30. April 2023 verlängert. Damit konnte eine Ausbreitung der Krankheit in Geflügelhaltungen weitgehend verhindert werden. Die Bestimmungen hatten zum Ziel, den Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu unterbinden. Da sich die Seuchenlage entschärft hat, hebt das BLV die Massnahmen gegen die Vogelgrippe nun auf.  

Seuchensituation erfordert weiterhin Wachsamkeit   

Vogelgrippe-Fälle kommen zwar weiterhin in weiten Teilen Europas vor, seit Ende März 2023 sind die Anzahl Fälle jedoch rückläufig. Auch die Wahrscheinlichkeit einer Einschleppung durch Zugvögel in die Schweiz sinkt, da diese die Sommerquartiere grösstenteils erreicht haben. Weiter sind viele Vögel zurzeit am Brüten und somit ortsgebunden, was das Risiko einer Verbreitung des Virus ebenfalls senkt. Das BLV beobachtet die Seuchensituation aufmerksam, da Wildvögel möglicherweise unentdeckt Träger des Virus sein können.   

Weiterhin gilt für Geflügelhaltende eine Meldepflicht. Bei übermässigen Krankheits- oder Todesfällen müssen sie die Tierärztin oder den Tierarzt benachrichtigen. Die Registrierung von Geflügelhaltungen – auch für Hobbyhaltungen mit nur wenigen Tieren – ist obligatorisch. Geflügelhaltende sind angehalten, sich über die Seuchenlage zu informieren und wenn nötig neue Bestimmungen umzusetzen. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass Hausgeflügel auch im nächsten Winterhalbjahr wieder vor Wildvögeln geschützt werden muss. Momentan steht in der Schweiz kein zugelassener Impfstoff gegen die Vogelgrippe zur Verfügung. Die Impfung ist ausschliesslich im Rahmen eines Forschungsprojektes in zwei Zoos erlaubt.

Quelle: BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen)

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