Pflanzliche Produkte dürfen in der Schweiz nicht als «Milch» bezeichnet werden. Das Bundesgericht präzisiert, dass dies auch für verneinende oder grafisch abgeänderte Formulierungen gilt.
Pflanzliche Produkte dürfen in der Schweiz nicht als «Milch» bezeichnet werden. Das Bundesgericht präzisiert, dass dies auch für verneinende oder grafisch abgeänderte Formulierungen gilt.
Das Bundesgericht hat die Anforderungen an Wolfsabschüsse konkretisiert. Abschüsse sind nur zulässig, wenn Herdenschutzmassnahmen nachweislich umgesetzt wurden und dennoch erheblicher Schaden entsteht.
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