Bundesgericht präzisiert rechtliche Hürden für Wolfsabschüsse

Das Bundesgericht hat die Anforderungen an Wolfsabschüsse konkretisiert. Abschüsse sind nur zulässig, wenn Herdenschutzmassnahmen nachweislich umgesetzt wurden und dennoch erheblicher Schaden entsteht.

Symbolbild

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(Bild: Pixabay)

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Das Bundesgericht hat am 30. Juni 2025 die Beschwerde von Pro Natura gegen eine vom Kanton St. Gallen erteilte Abschussbewilligung für einen Wolf gutgeheissen. Die Bewilligung bezog sich auf einen Vorfall im November 2023, bei dem acht Schafe gerissen wurden.

Gemäss Urteil war die Sachverhaltsabklärung durch das vorinstanzliche Verwaltungsgericht St. Gallen unvollständig und teilweise willkürlich. Das Gericht habe sich auf undatierte Fotos und unvollständige Messprotokolle gestützt, ohne eine hinreichende Prüfung der Herdenschutzmassnahmen vor Ort vorgenommen zu haben, heisst es im Urteilstext des Bundesgerichts. Auch die Zuordnung der Risse zu einem einzelnen Wolf statt zu einem Rudel sei nicht ausreichend begründet.

Das Bundesgericht hielt überdies fest, dass ein Abschuss nur als «ultima ratio» in Betracht komme und nur dann zulässig sei, wenn zumutbare Schutzmassnahmen nachweislich ergriffen wurden und trotzdem erheblicher Schaden entsteht.

Das Urteil hebt den Entscheid des Verwaltungsgerichts St. Gallen auf, und das Amt für Natur, Jagd und Fischerei des Kantons St. Gallen muss Pro Natura 6000 Franken entschädigen.

sg

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