Der Bundesrat hat die Jagdverordnung erneut angepasst und den Bundesbeitrag an Herdenschutzmassnahmen wieder auf maximal 80 % erhöht. Damit setzt er einen parlamentarischen Auftrag um.
Der Bundesrat hat die Jagdverordnung erneut angepasst und den Bundesbeitrag an Herdenschutzmassnahmen wieder auf maximal 80 % erhöht. Damit setzt er einen parlamentarischen Auftrag um.
Das Bundesgericht hat die Anforderungen an Wolfsabschüsse konkretisiert. Abschüsse sind nur zulässig, wenn Herdenschutzmassnahmen nachweislich umgesetzt wurden und dennoch erheblicher Schaden entsteht.
Im Kandertal wurden mehrere Nutztiere gerissen. Das BAFU hat eine Abschussbewilligung für den Luchs B903 erteilt.
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