Der Bundesrat hat die Jagdverordnung erneut angepasst und den Bundesbeitrag an Herdenschutzmassnahmen wieder auf maximal 80 % erhöht. Damit setzt er einen parlamentarischen Auftrag um.
Der Bundesrat hat die Jagdverordnung erneut angepasst und den Bundesbeitrag an Herdenschutzmassnahmen wieder auf maximal 80 % erhöht. Damit setzt er einen parlamentarischen Auftrag um.
Das Bundesgericht hat die Anforderungen an Wolfsabschüsse konkretisiert. Abschüsse sind nur zulässig, wenn Herdenschutzmassnahmen nachweislich umgesetzt wurden und dennoch erheblicher Schaden entsteht.
Um den Wolfsbestand in der Schweiz rasch unter Kontrolle zu bringen und das Zusammenleben von Mensch und Wolf zu ermöglichen, hat der Bundesrat an eine Anpassung der Jagdverordnung gutgeheissen.
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