
Das Bundesgericht hat die Anforderungen an Wolfsabschüsse konkretisiert. Abschüsse sind nur zulässig, wenn Herdenschutzmassnahmen nachweislich umgesetzt wurden und dennoch erheblicher Schaden entsteht.
Das Bundesgericht hat die Anforderungen an Wolfsabschüsse konkretisiert. Abschüsse sind nur zulässig, wenn Herdenschutzmassnahmen nachweislich umgesetzt wurden und dennoch erheblicher Schaden entsteht.
Um den Wolfsbestand in der Schweiz rasch unter Kontrolle zu bringen und das Zusammenleben von Mensch und Wolf zu ermöglichen, hat der Bundesrat an eine Anpassung der Jagdverordnung gutgeheissen.
Der Bundesrat hat Vernehmlassung zur Teilrevision der Jagdverordnung eröffnet. Mit der Teilrevision soll der Abschuss von Wölfen erleichtert werden.
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