Der Bundesrat hat am 26. November 2025 die Jagdverordnung angepasst und die Bundesunterstützung für Herdenschutzmassnahmen wieder auf maximal 80 % erhöht. Aufgrund von Sparmassnahmen war dieser Anteil seit Februar 2025 auf 50% gesenkt worden. Kantone oder andere Beteiligte übernehmen damit erneut 20% der Kosten.
Erneut unterstützt wird zudem die Zucht und Ausbildung von Herdenschutzhunden mit 80%. Halterinnen und Halter erhalten Prämien, wenn ihre Hunde nach der Ausbildung die Prüfung bestanden haben. Laut Medienmitteilung bleibt das bestehende Investitionsniveau im Herdenschutz nur erhalten, wenn zusätzliche Bundesmittel gesprochen werden. Über den entsprechenden Erhöhungsantrag entscheidet das Parlament.
Die stärkere Bundesbeteiligung soll die Landwirtschaft beim Aufbau und Unterhalt von Herdenschutzmassnahmen unterstützen und Schäden an Nutztieren verhindern.
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