Mitarbeitende Ehepartnerinnen und Ehepartner in der Landwirtschaft sollen im Scheidungsfall finanziell besser abgesichert werden. Dazu hat der Bundesrat am 6. Dezember 2024 eine Botschaft zur Anpassung des Landwirtschaftsgesetzes verabschiedet.
Mitarbeitende Ehepartnerinnen und Ehepartner in der Landwirtschaft sollen im Scheidungsfall finanziell besser abgesichert werden. Dazu hat der Bundesrat am 6. Dezember 2024 eine Botschaft zur Anpassung des Landwirtschaftsgesetzes verabschiedet.
Mitarbeitende Ehepartnerinnen und Ehepartner in der Landwirtschaft sollen im Scheidungsfall entschädigt werden.
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