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Betriebsführung

Wenn die Beziehung endet

Ehescheidungen sind auch auf Schweizer Landwirtschaftsbetrieben kein Tabu mehr. Immer öfters entscheiden sich Bäuerinnen und Bauern, getrennte Wege zu gehen. Damit die finanziellen und rechtlichen Folgen beiden Ehegatten klar sind, lohnt es sich, das Thema Scheidung bereits bei der Eheschliessung anzusprechen.

Ehescheidung

Jeder Landwirtschaftsbetrieb ist anders, so dass auch die Folgen im Scheidungsfall unterschiedlich sind. Forscherinnen der Berner Fachhochschule HAFL raten, sich vor der Eheschliessung von einer Fachperson umfassend beraten zulassen.

(adobestock.com)

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Entscheidet sich ein Liebespaar, den Bund der Ehe zu schliessen, sind Gespräche über eine mögliche Scheidung nicht willkommen. Wird das Thema dennoch angesprochen, kann dies beim Gegenüber Misstrauen auslösen. Was bei anderen vertraglichen Abmachungen gilt, wird bei der Eheschliessung vernachlässigt: In jedem anderen Vertrag sind die Eintrittsklauseln, Kündigungsbedingungen und weitere Abmachungen klar definiert und bekannt. Wieso also nicht auch bei der Eheschliessung? Im Zivilgesetzbuch (ZGB) gibt es diverse Gesetzesartikel für den Scheidungsfall. Welche Auswirkungen diese auf den Einzelfall haben, kann jedoch je nach Situation sehr unterschiedlich sein. Deshalb ist es wichtig, sich bereits vor der Eheschliessung mit der Ehescheidung auseinanderzusetzen. Das zwar auf Liebe basierende, aber rechtlich untermauerte Konstrukt Ehe ist auch von der rechtlichen und finanziellen Seite zu beleuchten.

Das Recht kennen
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Eine Bäuerin sagt: «Ich hätte den Schritt schon viel früher machen und nicht so lange ausharren sollen. Da war ich noch jünger und hätte beruflich bessere Chancen gehabt.»

(pixelio.de)

In der Schweiz kann zwischen drei Güterständen gewählt werden: Errungenschaftsbeteiligung, Gütergemeinschaft und Gütertrennung. Die Errungenschaftsbeteiligung wird sowohl in der gesamten Bevölkerung als auch in der Landwirtschaft am häufigsten gewählt. In diesem Güterstand wird zwischen Eigengut und Errungenschaft jedes Ehegatten unterschieden. Kommt es aufgrund einer Scheidung zur Aufteilung des Vermögens – der sogenannten güterrechtlichen Auseinandersetzung – behält jeder Ehegatte sein Eigengut, also das Vermögen, welches er oder sie in die Ehe eingebracht oder durch eine Erbschaft oder Schenkung erhalten hat. Das Vermögen, das während der Ehe gemeinsam erwirtschaftet wurde, die Errungenschaft , wird hälftig geteilt.

Was in der Theorie einfach und logisch tönt, erweist sich insbesondere in der Landwirtschaft als kompliziertes Vorgehen. Zum einen ist die Landwirtschaft sehr kapitalintensiv, zum anderen kommt in den allermeisten Fällen der Ertragswert zum Tragen. Deshalb ist es sinnvoll, sich schon vor der Eheschliessung mit folgenden, rechtlichen Fragen auseinanderzusetzen und gegebenenfalls mittels Ehevertrags individuelle Lösungen festzuhalten, welche auf den einzelnen Betrieb und die Familie abgestimmt sind:

  • Wurde der Landwirtschaftsbetrieb bereits vor der Eheschliessung übernommen?
  • Wenn die Übergabe erst nach der Eheschliessung erfolgt, wer soll im Grundbuch als Eigentümer eingetragen werden? Und in welche Gütermasse fällt der Landwirtschaftsbetrieb dann?
  • Welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich für den Nichteigentümer- Ehegatten (im Folgenden Ehefrau genannt, da dies in der Landwirtschaft der Normalfall darstellt)?
  • Welche rechtliche Stellung hat die Ehefrau, wenn sie nicht Miteigentümerin ist?
  • Was passiert mit Investitionen, welche in den Landwirtschaftsbetrieb getätigt werden?
  • Was passiert, wenn der Betrieb bei einer Scheidung über den Ertragswert hinaus verschuldet ist?
  • Was passiert mit dem Geld, das die Ehefrau auswärts verdient und in den Betrieb einbringt?

Pauschale Antworten auf diese Fragen gibt es nicht. Jeder Betrieb widerspiegelt eine andere Ausgangssituation, so dass die Folgen im Scheidungsfall unterschiedlich sind. Deshalb lohnt sich eine umfassende Beratung vor der Eheschliessung. Insbesondere ist es wichtig, dass beide Ehegatten das Prinzip des Ertragswertes verstehen und sich der Tragweite dieses Wertes bewusst sind.

Scheiden tut weh, aber ...

Eine Umfrage der BFH-HAFL bei 60 geschiedenen Bäuerinnen und Bauern zeigt, dass allen Schwierigkeiten zum Trotz vier von fünf geschiedenen Bäuerinnen und Bauern nach der Scheidung mit ihrer allgemeinen Lebenssituation zufrieden oder sehr zufrieden sind. Dabei steigt die Zufriedenheit, je länger die Scheidung zurückliegt. Ein zu langes Ausharren aus Angst vor der Scheidung macht also keinen Sinn, wie auch eine geschiedene Bäuerin zu bedenken gab: «Ich hätte den Schritt schon viel früher machen und nicht so lange ausharren sollen. Da war ich noch jünger und hätte beruflich bessere Chancen gehabt!»

Spielregeln definieren

Nicht nur der Landwirtschaftsbetrieb nimmt bei der Eheschliessung eine zentrale Rolle ein, sondern auch die Ausgestaltung des Zusammenlebens während der Ehe. Ist das Paar nach der Hochzeit noch kinderlos und beide unabhängig voneinander berufstätig, sind die Spielregeln schnell definiert. Sind bei der Eheschliessung bereits Kinder vorhanden oder kommen diese im Laufe der Ehejahre dazu, erfordert dies eine klare Absprache zwischen den Ehegatten. Verschiedene Aspekte finanzieller, rechtlicher und beruflicher Natur sind gemeinsam zu klären. Bei diesen Überlegungen sollte eine mögliche Scheidung nicht ausgeschlossen werden:

  • Wie werden die berufliche Tätigkeit und die Kinderbetreuung geregelt?
  • Wer kommt zu welchen Teilen für die Familienauslagen auf?
  • Welches sind die finanziellen Konsequenzen, wenn nicht mehr beide Ehegatten voll berufstätig sind?
  • Wie ist die soziale Absicherung beider Ehegatten geregelt, insbesondere der Ehefrau, falls sie nicht mehr auswärts arbeitet?
  • Ist ein Anstellungsverhältnis anzustreben, falls die Ehefrau vermehrt auf dem Betrieb tätig ist? Welche Vor- und Nachteile hat eine Anstellung? Dabei gilt es zu beachten, dass das Festlegen der Spielregeln weder einmalig noch ein statischer Prozess ist. Das Leben bringt immer wieder Veränderungen und fordert Anpassungen – auch der Spielregeln. Eine regelmässige Standortbestimmung und Überprüfung der Spielregeln helfen, die Situation den Bedürfnissen anzupassen und die Ehe am Leben zu halten.

Einfluss des Lebensstils

Neben den Auswirkungen der Spielregeln sind bei einer Scheidung auch die Ausgestaltung des Familienlebens und des Lebensstils während der Ehe entscheidend. Grundsätzlich ist jeder Ehegatte nach der Scheidung selbst für den eigenen Lebensunterhalt verantwortlich. Dieser Unterhalt bemisst sich am Standard, welcher während der Ehe gelebt wurde. Kann ein Ehegatte diesen Standard nicht selbst finanzieren, besteht die Möglichkeit von Unterhaltszahlungen, sofern der andere Ehegatte diese Zahlungen leisten kann. Ob effektiv Unterhaltszahlungen geleistet werden müssen, hängt von verschiedenen Kriterien ab. Dazu gehören unter anderem die Aufgabenteilung während der Ehe, die Dauer der Ehe, das Einkommen und Vermögen der Ehegatten oder die Betreuungsaufgaben von Kindern. Sind sich die Ehegatten bei der Scheidung nicht einig, kann sich der Richter nicht nur auf den Lebensstil stützen, welcher während der Ehe, sondern auch während der Trennungszeit gelebt wurde. Auch hier gilt, dass jeder Fall ein Einzelfall ist und individuell geprüft werden muss. Als Berechnungsgrundlage wird hierfür auf die Zahlen des Privatverbrauchs aus der Buchhaltung zurückgegriffen.

Wenn sich die Wege trennen

Auch mit allem Wissen und dem Anwenden von vorsorglichen Massnahmen, kann eine Scheidung jede Ehe treffen. Die oben genannten Hinweise können die Diskussionen und Unsicherheiten im Scheidungsfall reduzieren. Aber auch mit den besten Vorkehrungen kann nicht alles für den Scheidungsfall geplant oder vorsorglich ausgehandelt werden. Die starke Verflechtung von Geschäftlichem und Privatem auf einem Landwirtschaftsbetrieb, der Arbeitsort, Lebensgrundlage, Wohnen und Freizeit in einem ist, führt unweigerlich zu Diskussionen und hat weitreichende Konsequenzen für die ganze Familie. Um für alle Beteiligten eine objektive und faire Lösung zu finden, empfiehlt es sich, eine Fachperson beizuziehen. Diese sollte sich nicht nur in Scheidungsfragen auskennen, sondern auch spezifische Kenntnisse der Landwirtschaft aufweisen (siehe Tabelle). Bei der Auswahl einer gemeinsamen Fachperson gibt es folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • Die Person sollte für beide Ehegatten neutral sein. Eine Beratungsperson, welche seit Jahren finanzielle oder wirtschaftliche Beratungen auf dem Betrieb durchführt, ist nur bedingt neutral.
  • Wenn Sie kein Vertrauen zur Fachperson aufbauen können oder «die Chemie» nicht stimmt, lohnt es sich immer, die Beratungsperson zu wechseln. Eine Scheidung ist ein zentrales Ereignis im Leben, bei dem wichtige Entscheide für die weitere Zukunft gefällt werden.
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