
Ältere Ziegen brauchen nur eine Ohrenmarke
Am 1. Januar 2022 tritt die Verordnung über die Identitas AG und die Tierverkehrsdatenbank in Kraft. Damit wird auch die Nachmarkierung von Ziegen, die älter als zwei Jahre sind, abgeschafft.
Am 1. Januar 2022 tritt die Verordnung über die Identitas AG und die Tierverkehrsdatenbank in Kraft. Damit wird auch die Nachmarkierung von Ziegen, die älter als zwei Jahre sind, abgeschafft.
Seit Januar 2021 verfolgt die Identitas AG, wie lange die Schaf- und Ziegenhalterinnen und -halter für die Erfassung der Meldungen ihrer Tiere brauchen. Der Monat Juni zeigt, dass sie die im Januar 2020 eingeführte Meldepflicht bereits gewissenhaft und pünktlich umsetzen.
Ab 1. Januar 2021 zieht die Identitas AG im Auftrag des Schweizer Bauernverbandes (SBV) neu auch die Beiträge für Schafe und Ziegen ein.
Schaf- und Ziegenhalter müssen seit dem 1.1.2020 ihre Tiere registrieren und die Tiergeschichte vollständig erfassen. Nicht korrekt nachgeführte Tiergeschichten haben ab 2021 finanzielle Abzüge zur Folge. Der Verwaltungsrat von Proviande verabschiedete die Branchenlösung an seiner Sitzung vom 11. Dezember 2020.
Seit diesem Jahr müssen Schaf- und Ziegenhaltende alle Bewegungen ihrer Tiere in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) erfassen. Die meisten Tiergeschichten weisen einen korrekten Status auf.
Durch die neue Meldepflicht von Schafen und Ziegen konnte die Identitas AG erstmals Daten zu Kleinwiederkäuern einer Analyse unterziehen. Die Ergebnisse stellt sie nun auf ihrer Plattform Tierstatistik kostenlos zur Verfügung – eine Schweizer Premiere, die nicht nur für den Bund von Interesse ist.
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