Abzüge für fehlerhafte Tiergeschichten ab 2021

Schaf- und Ziegenhalter müssen seit dem 1.1.2020 ihre Tiere registrieren und die Tiergeschichte vollständig erfassen. Nicht korrekt nachgeführte Tiergeschichten haben ab 2021 finanzielle Abzüge zur Folge. Der Verwaltungsrat von Proviande verabschiedete die Branchenlösung an seiner Sitzung vom 11. Dezember 2020.

Schafe auf Weide
(Bild: UFA AG)

Publiziert am

Um eine lückenlose Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten, müssen alle Bewegungen eines Tieres von der Geburt bis zur Schlachtung an die Tierverkehrsdatenbank (TVD) gemeldet werden. Seit Anfang 2020 gilt auch für Schaf- und Ziegenhalter die Registrierungspflicht für ihre Tiere. Als Motivation für korrekte Meldungen werden, wie bei den Tieren der Rindviehgattung, den Haltern und dem Schlachtbetrieb Beiträge ausbezahlt. Der Produzent erhält 4.50 Franken für die Geburtsmeldung und der Schlachtbetrieb für jedes geschlachtete Tier 4.50 Franken Entsorgungsbeitrag, sofern die Tiergeschichte lückenlos und korrekt ist. Im Einführungsjahr 2020 blieben fehlerhafte Tiergeschichten noch ohne finanzielle Konsequenzen.
Ab 1. Januar 2021 werden jedoch für die Auszahlung der Entsorgungsbeiträge an die Schlachtbetriebe, genau wie beim Rindvieh, vollständige und korrekte Tiergeschichten vorausgesetzt.

Jetzt die Tiergeschichten kontrollieren und vervollständigen

Um die Abzüge ab Januar zu vermeiden, müssen die Tiergeschichten jetzt kontrolliert werden. Sind sie korrekt bei den eigenen Tieren? Sind sie vollständig bei den zugekauften Tieren? Jeder Halter ist verantwortlich, dass der Zugang und der Abgang in der TVD korrekt erfasst wird. So lassen sich langwierige administrative Abklärungen im Nachhinein und entsprechende finanzielle Abzüge vermeiden.

Unter der Leitung von Proviande haben sich Produzenten (Schafzuchtverband, Schafe Schweiz, Berufsschäfer, Ziegenzuchtverband), Handel und Verwerter im Sinne einer Branchenlösung darauf geeinigt, dass den Lieferanten bei fehlerhafter Tiergeschichte sowohl bei Tieren der Schaf- als auch der Ziegengattung ein Abzug in der Höhe von 10 Franken belastet wird. Es lohnt sich somit, insbesondere bei Standortwechseln, die Tiergeschichten im Auge zu behalten und allfällige Fehler vor der Schlachtung zu beheben. Grundsätzlich gilt das Verursacherprinzip, weshalb in Zukunft die Tiergeschichten auch auf den öffentlich überwachten Schafmärkten auf Vollständigkeit und Korrektheit überprüft werden.

Quelle: Proviande

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