Tierwohl

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Nutztiere
3 Fragen an Peter Spring
Die UFA-Revue stellte Peter Spring, Leiter Fachbereich Agronomie an der HAFL, drei Fragen zur Haltung und zum Tierwohl von Schweinen und Geflügel in der Sc...
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Bundesgericht in Lausanne
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Betriebsführung
Tierwohl duldet keinen Aufschub
Bei der Kontrolle eines Sömmerungsbetriebs zeigt sich, dass dieser die tierschutzrechtlichen Mindestanforderungen nicht erfüllt. Der kantonale Veterinärdie...
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Wiesenmilch

Das Wiesenmilch-Label von IP-Suisse zählt gemäss der STS-Labelbewertung zu den tierfreundlichen Haltungsformen. Auslauf und Weide ist Pflicht, was zusammen mit der graslandbasierten Fütterung das Wohl der Tiere verbessert. Die vollständige Abgeltung von Tierwohl- und weiteren Nachhaltigkeitsleistungen für Wiesenmilch-Produzenten ist hingegen nur bei ganz bestimmten Betriebsstrukturen gegeben und stellt den weiteren Ausbau in Frage.

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Ombudsstelle Tierwohl

Wenn Mängel bezüglich Tierschutzbestimmungen bei Nutztieren erkannt, aber nicht direkt vor Ort angesprochen oder behoben werden können, sollen sie der Ombudsstelle Tierwohl von Proviande gemeldet werden – auch anonym. Nur so können zum Wohl der Tiere rasch Massnahmen zur Beseitigung eingeleitet werden.

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Kein Gegensatz zwischen Ökologie und Tierwohl

Untersuchungen zeigen, dass eine flächendeckende Umsetzung der Tierwohlprogramme BTS und RAUS zu einer nur geringen Zunahme bei den Ammoniakemissionen im Vergleich zur heutigen Situation führen würde. Kombiniert mit mehr Weidehaltung und emissionsmindernden Techniken für Stall und Laufhof lässt sich ein wesentlicher Beitrag zu den Umweltzielen Landwirtschaft erreichen.

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