AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen im Verkehr zwischen Anzeigenauftraggebern und der UFA-Revue

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Aktualisiert am

Durch Aufgabe eines Inserates, eines Umsatzabschlusses oder eines Wiederholungsauftrags schliesst der Inserent (Auftraggeber) - schriftlich oder mündlich - mit der UFA-Revue (nachstehend Zeitschrift genannt) einen Insertionsvertrag ab. Für das Vertragsverhältnis gelten - in Ergänzung der Vorschriften des Schweizerischen Obligationenrechts Art. 363 ff. über den Werkvertrag - die nachstehenden, für beide Partner verbindlichen Geschäftsbedingungen. Sie sollen die reibungslose und freundschaftliche Abwicklung der Geschäftsbeziehungen sicherstellen.

Insertionstarife

  • Es gelten die jeweils gültigen Inseratenpreise gemäss Tarifdokumentation der UFA-Revue
  • Änderungen der Preise, Rabatte und der MWST treten auch bei laufenden Dispositionen sofort in Kraft. Der Inserent hat aber das Recht, innerhalb von zwei Wochen seit Bekanntgabe des neuen Preises vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle hat er nur Anrecht auf den Rabatt der effektiv abgenommenen Menge.

Mengenabschlüsse und Wiederholungsaufträge

  • Jeder Mengenabschluss (Seitenteile) und Wiederholungsauftrag ist grundsätzlich nur für Inserate eines einzigen Inserenten bestimmt. Rechtlich selbständige Firmen haben auch dann separate Abschlüsse zu tätigen, wenn sie der gleichen Dachorganisation angehören (Holding usw.) oder sonstwie wirtschaftlich verflochten sind.
  • Für Inserate, die an zum Voraus festgesetzten Daten unverändert erscheinen (Wiederholungsaufträge), können die Inseratstarife Wiederholungsrabatte vorsehen.
  • Die Inserate müssen grundsätzlich unverändert erscheinen; einzig bei Vollvorlagen können die Sujets gewechselt werden.
  • Die Laufdauer der Abschlüsse und Wiederholungsaufträge beginnt spätestens mit dem Datum der ersten Insertion, sofern bei Abschlusserteilung nicht ein anderes Datum bestimmt wird; sie beträgt 12 Monate. Die Lauf-dauer von Abschlüssen und Wiederholungsaufträgen kann nicht verlängert werden.
  • Wird das vereinbarte Volumen in diesem Zeitraum nicht erreicht, wird der zuviel bezogene Rabatt rückbelastet. Die nicht bezogenen Volumen können nicht auf das folgende Abschlussjahr übertragen werden.
  • Preiserhöhungen können auch für laufende Aufträge zur Anwendung gebracht werden. Es steht alsdann dem Inserenten das Recht zu, innerhalb von 2 Wochen seit schriftlicher Bekanntgabe des neuen Preises vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird dem Inserenten der Rabatt berechnet, welcher gemäss Rabattskala dem effektiv abgenommenen Quantum entspricht. Preisabschläge werden auf den laufenden Abschlüssen vom Moment ihres Inkrafttretens an berücksichtigt. Die Abschlusshöhe muss grundsätzlich bei der ersten Disposition, auf alle Fälle vor Erscheinen des ersten Inserats, bekannt sein.

Rabatte

  • Für jeden Umsatzabschluss hat der Auftraggeber Anrecht auf den tariflichen Abschlussrabatt. Übersteigt des Volumen der aufgegebenen Inserate innert Jahresfrist die vorgesehene Abschlusshöhe, so wird dem Kunden im Rahmen der Rabattskala ein rückwirkender Rabatt gewährt. Mit Wiederholungsrabatt werden Inserate berechnet, die an vorgeschriebenen Daten (innerhalb 12 Monate) im gleichen Format und mit gleichem Text erscheinen. Bei Inseraten, für die angelieferte Filme und Kunstdruckabzüge verwendet werden, ist auch ein Text- oder Sujetwechsel gestattet. Die Erweiterungen/Erneuerungen eines Wiederholungsauftrags werden akzeptiert, sofern der entsprechende Auftrag vor Erscheinen der letzten Insertion in den vor-gängig erwähnten Formen und innerhalb der Zeitspanne von 12 Monaten erteilt wird. Die erweiterten oder erneuerten Aufträge sind kumulierbar. Die Anpassung der Rabattstufe wird gewährt und auf die bereits abgerechneten Inserate rückwirkend vorgenommen.
  • Der Rabatt, der sich aus der bei Vertragsabschluss festgelegten Abschlusshöhe ergibt, bleibt für die Abrechnung mit dem Kunden für die ganze Laufdauer konstant. Rabattabrechnungen werden erst nach Ablauf des Abschlusses vorgenommen.
  • Erreicht das abgenommene Quantum am Ende der Laufdauer die vorgesehene Abschlusshöhe nicht, so erhält der Kunde im Rahmen der Rabattskala eine Rabattausgleichsrechnung.

Auflösung des Vertrags

  • Aufträge auf Widerruf. Ein Auftrag auf Widerruf gibt ebenfalls Anrecht auf den tariflichen Wiederholungsrabatt, sofern sich der Kunde mindestens zu einem Minimal-Wiederholungsrabatt verpflichtet. Die Laufdauer eines Auftrags auf Widerruf entspricht der allgemeinen Laufdauer der Abschlüsse (vgl. 2.4.). Verschiedene Aufträge auf Widerruf eines gleichen Kunden sind nicht kumulierbar, d.h. sie werden getrennt abgerechnet. Der Auftrag auf Widerruf wird bei Grössen- oder Textänderung neuen Aufträgen gleichgestellt. Der Auftrag auf Widerruf wird bei einer Abbestellung oder gegebenen-falls bei Grössen- oder Textänderungen abgeschlossen und abgerechnet.
  • Vorzeitige Vertragsauflösung. Sollte während der Vertragsdauer die Zeitschrift ihr Erscheinen einstellen, so kann der Verleger ohne Ersatzverpflichtung vom Vertrag zurücktreten; die nur teilweise Ausführung von Aufträgen entbindet den Inserenten nicht von der Bezahlung der erschienenen Inserate.

Zahlungsbedingungen

Sofern keine kürzeren Fristen vereinbart werden, sind die Fakturen innert 30 Tagen zu bezahlen. Die Preise verstehen sich netto, d.h. ohne Abzug eines Skontos. Bei rechtlichem Inkasso erlischt jede Rabattberechtigung auf allen nicht bezahlten Rechnungen. Für diese Rabatte wird eine Nachfakturierung vorgenommen. Werden die Rechnungen nicht innert 30 Tagen bezahlt, kann ein Verzugszins von 8 % auf den fälligen Fakturen berechnet werden.

Rechte des Verlegers

  • Fehlerhaftes Erscheinen: Für fehlerhaftes Erscheinen, das den Sinn oder die Wirkung eines Inserats wesentlich beeinträchtigt, wird Ersatz in Form von Inseratenraum bis zur Grösse des fehlerhaften Inserats geleistet. Weitergehende oder andere Ansprüche wegen unrichtiger Vertragserfüllung, insbesondere wegen Nichterscheinens oder nicht rechtzeitigen Erscheinens von Inseraten aus irgendwelchen Gründen, werden wegbedungen. Telefonische Bestellungen, Änderungen oder Abbestellungen von Inseraten erfolgen auf Gefahr des Auftraggebers. Bei Lieferung von Druckmaterial (Daten, Filme und Kunstdruckabzüge) mit feinerem Raster als in der Tarifdokumention angegeben (60er) wird jede Verantwortung abgelehnt. Beanstandungen irgendwelcher Art müssen innerhalb Monatsfrist nach Eingang der Rechnung geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist werden sie nicht mehr akzeptiert.
  • Ablehnung von Inseraten: Der Verleger hat das Recht, Inserate ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
  • Terminvorschriften: Jeder Verleger muss sich aus technischen Gründen vorbehalten, dem Inhalt nach nicht unbedingt termingebundene Inserate ohne vorherige Benachrichtigung des Auftraggebers um eine Nummer vor- oder zurückzuverschieben. Erscheint das nicht termingebundene Inserat in einer anderen Ausgabe, so kann deswegen weder die Zahlung verweigert noch Schadenersatz verlangt werden.
  • Platzierungswünsche und –vorschriften: Platzierungswünsche des Auftraggebers können nur unverbindlich entgegengenommen werden. Für Anzeigen mit festen Platzierungsvorschriften wird, sofern diese vom Verlag akzeptiert bzw. eingehalten werden können, ein Zuschlag erhoben. Erscheint das Inserat aus technischen Gründen an einer anderen Stelle als vorgeschrieben oder gewünscht, so kann deswegen weder die Zahlung verweigert noch Schadenersatz verlangt werden, allerdings wird ein Zuschlag hinfällig.
  • Beleglieferung: Auf Verlangen können bis zu 5 Belege gratis geliefert werden, weitere gegen Berechnung.
  • Gegendarstellung: Entsprechend dem Artikel 28g ff. des Zivilgesetzbuchs haben alle Personen, die durch Tatsachenbehauptungen in periodisch erscheinenden Medien sich in ihrer Persönlichkeit betroffen fühlen, das Recht, eine Gegendarstellung zu verlangen. Der Entscheid über die Aufnahme dieser Gegendarstellung obliegt ausschliesslich dem Verleger oder gegebenenfalls dem Gericht. In beiden Fällen verpflichtet sich der Anzeigenauftraggeber, der die beanstandete Tatsachenbehauptung veranlasst hat, die durch die Ausübung des Gegendarstellungsrechts anfallenden Kosten zu tragen.
  • Veröffentlichungen im Textteil: Veröffentlichungen im Textteil können bei Aufgabe von Inseraten nicht zur Bedingung gemacht werden. Das Vergeben von Inseraten darf nicht die Forderung nach einem kostenlosen redaktionellen Beitrag zur Folge haben.
  • Zusätzliche Leistungen: Dienstleistungen, wie Erstellung von Druckunterlagen, Inseratgestaltung, Übersetzungen usw., welche über das übliche Mass (Gestalten von einfachen Schwarzweiss-Anzeigen) hinausgehen, werden zu den branchenüblichen Tarifen verrechnet.

Chiffre

Für Chiffre-Inserate wird pro Auftrag eine angemessene Gebühr erhoben. Bei Zustellung der Offerten an eine ausländische Adresse werden die effek-tiven Portospesen hinzugerechnet. Besondere Spesen (Express, Chargé, Paketporto, E-Mail, Telefon usw.) werden zusätzlich verrechnet.

Haftung

Der Auftraggeber/Inserent verpflichtet sich unter Vorbehalt des eidgenössischen und kantonalen Prozessrechts, auf erstes Verlangen der Zeitschrift allfällige wettbewerbs-, zivil- oder strafrechtliche Verfahren und damit verbundene Verhandlungen mit Drittpersonen, welche im Zusammenhang mit dem Auftrag stehen, auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko zu über-nehmen. Die Zeitschrift, ihre Organe, Angestellten und Hilfspersonal sind vom Auftraggeber in jedem Fall von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen. Der Auftraggeber steht für den Prozessausgang oder das Verhandlungsergebnis vollumfänglich ein.

Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bern

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