
Der Bundesrat hat den Mindestgrenzschutz für Zucker bis Ende Jahr verlängert.
Der Bundesrat hat den Mindestgrenzschutz für Zucker bis Ende Jahr verlängert.
Damit Landwirtinnen und Landwirte die Umweltwirkungen ihres Betriebs selbständig messen und optimieren können, braucht es einfach anwendbare, aussagekräftige Messgrössen.
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