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Betriebsführung

Wer bezahlt den Schaden an der gemieteten Maschine?

In der Landwirtschaft ist es üblich, dass man sich Maschinen gegenseitig ausleiht. Wenn es jedoch beim Manövrieren kracht, stellt sich die Frage, wer oder welche Versicherung nun in der Pflicht steht.

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Aktualisiert am

Redaktor UFA-Revue

Wie die Agrisano in einer Mitteilung schreibt, ist für selbstverursachte Schäden grundsätzlich der Mieter gegenüber dem Eigentümer haftbar. Dies unabhängig davon, ob gegen Entgelt gemietet oder ausgeliehen wird: «Man spricht hier von einem sogenannten Obhutsschaden, welcher in der Regel in der Grunddeckung der Betriebshaftpflicht ausgeschlossen ist.» Das Sonderrisiko muss also zusätzlich versichert werden.

Bevor man jedoch etwas unterschreibt, sollte man die Deckung klären. Wie die Agrisano schreibt, sei häufig nur die gelegentliche Benützung versichert oder selbstfahrende Maschinen seien vollkommen ausgeschlossen. Entscheidend sei am Ende, wie «gelegentlich» definiert werde. Werden Maschinen oder Geräte regelmässig vermietet, komme für Eigentümer eine Vollkasko- oder Maschinenversicherung infrage. Je nach Versicherung können auch eigene oder fremde Gerätschaften über die Vollkasko des Zugfahrzeuges versichert werden.

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