
Das Bundesgericht hat die Anforderungen an Wolfsabschüsse konkretisiert. Abschüsse sind nur zulässig, wenn Herdenschutzmassnahmen nachweislich umgesetzt wurden und dennoch erheblicher Schaden entsteht.
Das Bundesgericht hat die Anforderungen an Wolfsabschüsse konkretisiert. Abschüsse sind nur zulässig, wenn Herdenschutzmassnahmen nachweislich umgesetzt wurden und dennoch erheblicher Schaden entsteht.
Die Finanzmittel zur Unterstützung der Herdenschutzmassnahmen sind bereits ausgeschöpft. Im Moment laufen Bemühungen, um einen Nachtragskredit für die Sofortmassnahmen im Parlament zu erreichen.
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