Schlachten

5842788_image_0_15.jpg
category icon

Betriebsführung

Sterben ohne Stress

Seit Anfang Juli ist das Töten von Tieren auf dem Hof oder auf der Weide zur Fleischgewinnung unter klar definierten Vorgaben erlaubt und gesetzlich gerege...
Weiterlesen
jakub-kapusnak-Fisch-unsplash

Mehr Tierschutz beim Schlachten ab 2022

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV hat die Verordnung über den Tierschutz beim Schlachten (VTSchS) revidiert. Ziel ist, die Schlachtung für die Tiere möglichst schonend durchzuführen. Dazu wurden insbesondere die Betäubungsmethoden an neue wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst. Zudem gelten erstmals Vorgaben für die Schlachtung von Fischen und Panzerkrebsen sowie für die Gasbetäubung von Hühnern und Truthühnern. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

Mehr erfahren
Schwein_unsplash

Grosser «Schweinestau» in Deutschland

In Deutschland gibt es derzeit einen Überhang von rund 600'000 Schweinen. Um diesen nicht grösser werden zu lassen, müssten wöchentlich mindestens 20'000 bis 40'000 Schlachtungen mehr durchgeführt werden.

Mehr erfahren
Sau gwundrig_UFA_

Tierschutz beim Schlachten soll verbessert werden

Die Verordnung des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) über den Tierschutz beim Schlachten (VTSchS) wird umfassend überarbeitet. Um den Tierschutz weiter zu verbessern, sind insbesondere Anpassungen bei den Betäubungsmethoden vorgesehen. Hinzu kommen erstmals auch konkrete Vorgaben zur Schlachtung von Fischen und Panzerkrebsen. Das BLV hat am 29. September 2020 die Vernehmlassung eröffnet.

Mehr erfahren
Bild Entrecote freigestellt
category icon

Nutztiere

Bankvieh

Die Schweizer Banktiere wurden in den letzten Jahren immer vollfleischiger und schwerer. Diese Entwicklung ist an sich positiv, nur entsprechen die Schlach...
Weiterlesen

Meistgelesene Artikel

Damit diese Website ordnungsgemäß funktioniert und um Ihre Erfahrungen zu verbessern, verwenden wir Cookies. Weitere Informationen finden Sie in unserer Cookie-Richtlinie.

  • Notwendige Cookies ermöglichen die Kernfunktionalität. Die Website kann ohne diese Cookies nicht richtig funktionieren und kann nur durch Änderung Ihrer Browsereinstellungen deaktiviert werden.