Die AHV/IV-Renten werden per 2025 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angeglichen und um 2,9 Prozent erhöht. Der Bundesrat hatte diese Renten das letzte Mal im Jahr 2023 angepasst. Die monatliche Vollrente (mit voller Beitragsdauer) wird im Minimum Fr. 1'260 (heute Fr. 1'225) und im Maximum Fr. 2'520 (heute Fr. 2'450) betragen. Zu beachten ist, dass die 13. AHV-Altersrente erst ab 2026 zum Tragen kommt. Der jährliche AHV/IV/EO-Mindestbeitrag wird von Fr. 514 auf Fr. 530 erhöht.
Zweite und dritte Säule
Die Anpassung der AHV/IV-Renten hat auch Auswirkungen auf die berufliche Vorsorge (2. Säule) der familienfremden Angestellten. Wird die BVG-Eintrittsschwelle erreicht (bei einem unterjährigen Anstellungsverhältnis pro rata), entspricht die AHV-Lohnsumme minus dem Koordinationsabzug dem in der Pensionskasse versicherten Lohn. Die jährliche BVG-Eintrittsschwelle wird Fr. 22'680 (heute Fr. 22'050) und der Koordinationsabzug Fr. 26'460 (heute Fr. 25'725) betragen. Der minimal koordinierte BVG-Lohn wird sich auf Fr. 3'780 (heute Fr. 3‘675) belaufen. Im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) wird sich der maximal erlaubte Steuerabzug wie folgt ändern: Für Personen, die einer zweiten Säule angeschlossen sind, wird er maximal Fr. 7'258 (heute Fr. 7‘056) betragen. Für Personen ohne zweite Säule wird er maximal 20 Prozent des AHV-Nettoeinkommens bis max. Fr. 36'288 (heute Fr. 35‘280) betragen.
Familienzulagen und Ergänzungsleistungen
Die Mindestansätze der nichtlandwirtschaftlichen und der landwirtschaftlichen Familienzulagen werden ebenfalls per 2025 erhöht. In den Kantonen, welche die Familienzulagen seit 2009 bereits erhöht haben oder höhere Zulagen als die bundesrechtlichen Mindestansätze ausrichten, sind andere oder keine Anpassungen zu erwarten. In der Landwirtschaft werden die monatlichen Kinderzulagen von Fr. 200 auf Fr. 215 und die monatlichen Ausbildungszulagen von Fr. 250 auf Fr. 268 angehoben. Im Berggebiet werden zudem noch Zuschläge von Fr. 20 ausbezahlt. Die monatliche Haushaltszulage für familienfremde landwirtschaftliche Angestellte wird nicht erhöht und beträgt somit auch im nächsten Jahr Fr. 100. Auch die Ergänzungs- und Überbrückungsleistungen werden sich erhöhen. Details und eine Übersicht aller Beträge für 2025 sind auf der Website des Bundesamts für Sozialversicherungen BSV veröffentlicht.
Quelle: Agrisano