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Betriebsführung

Getrennte Wege zu gehen, hat Folgen

Das Schwierigste am ganzen Scheidungsverlauf ist der Entscheid, sich zu trennen. Wichtig ist dabei, sich genügend Zeit zu geben und ausgehandelte Entscheide schriftlich festzuhalten.

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Eröffnet ein Ehegatte die Trennung oder kommt der Entscheid gemeinsam zustande, führt dies unweigerlich zu einer Ausnahmesituation. Der Entscheid, getrennte Wege zu gehen, ist der zentralste und schwierigste Schritt im ganzen Scheidungsverlauf. Die Ehegatten durchlaufen ein Wechselbad der Gefühle: Wut, Verzweiflung, Hilflosigkeit, Angst, Trauer bis hin zu Erleichterung. Dabei ist es wichtig, dass sich die Ehegatten genügend Zeit geben, diesen Schritt zu verarbeiten und nicht unüberlegt handeln. Eine einvernehmliche Trennung gelingt nur, wenn die betroffenen Partner einen guten Umgang und eine faire Kommunikation miteinander pflegen. Das Ziel ist es, miteinander im Gespräch zu bleiben und den Konflikt eigenverantwortlich zu lösen. Schliesslich geht es um die eigene Zukunft und jene der Familie, insbesondere auch der Kinder.

Gemeinsamer Haushalt auflösen, ist der erste Schritt

Trennung bedeutet vorerst einmal nur, dass die beiden Ehegatten den gemeinsamen Haushalt auflösen. Am Zivilstand ändert sich nichts. Die Ehegatten gelten weiterhin als verheiratet. Sie bleiben zudem gegenseitig unterstützungspflichtig und besitzen das gemeinsame Sorgerecht für ihre Kinder.

Die gegenseitige Erbberechtigung und die sozialversicherungsrechtlichen Ansprüche bleiben heute während der Trennungszeit ebenfalls bestehen. Mit der Revision des Erbrechtes sind Bestrebungen im Gang, dass der Erbanspruch zukünftig bereits während der Trennungszeit entfällt. Aber bereits heute sind die Ehegatten mit der Trennung separat steuerpflichtig.

Entscheide in Vereinbarung schriftlich festhalten

Für die Trennungszeit, welche der Vorläufer oder die Probezeit für die spätere, endgültige Scheidung ist, müssen verschiedene Punkte geregelt werden (siehe Box).Die dazu notwendigen Entscheide sind in einer Trennungsvereinbarung festzuhalten, die unterschiedlich aussehen kann: 

  • Mündlich, keine schriftlichen Abmachungen: Nicht empfohlen, da bei Unklarheiten oder Konflikten keine schriftlichen Beweise vorliegen. 
  • Private, schriftliche Trennungsvereinbarung zwischen den Ehegatten: Kostengünstige Variante, wenn sich die Ehegatten in allen Punkten einig sind. 
  • Schriftliche Trennungsvereinbarung mit Genehmigung durch das Gericht (Eheschutzgericht): Notwendig, wenn staatliche Leistungen wie Alimenteninkasso, Bevorschussungen oder Sozialhilfe bezogen werden. 
  • Bei der Anrufung des Gerichts, welche in jedem Fall kostenpflichtig ist, wird grundsätzlich zwischen zwei Varianten unterschieden:
    1. Die Ehegatten haben gemeinsam eine schriftliche Trennungsvereinbarung erstellt und lassen diese vom Gericht genehmigen. 
    2. Die Ehegatten können sich in der Trennungsvereinbarung nicht einigen und rufen das Gericht auf, um die streitigen Punkte im Rahmen eines Eheschutzverfahrens zu regeln. 

Was bei der Trennung zu regeln ist

Wohnung und Hausrat: 

  • Zuteilung der ehelichen Wohnung während der Trennungszeit 
  • Aufteilung des gemeinsamen Hausrates und Mobiliar

Kinder: 

  • Einigung über die Wohnsituation der Kinder 
  • Zuteilung der Obhut (tägliche Betreuung) der Kinder 
  • Regelung des Besuchsrechts während der Trennungszeit 
  • Einigung über Alimentenzahlungen für die Kinder

Unterhalt: 

  • Abklärung, ob Unterhaltszahlungen für einen der Ehegatten notwendig sind

Steuern: 

  • Meldung über die Trennung bei der Gemeinde, damit die getrennte Besteuerung rückwirkend auf den 1. Januar des Jahres der Trennung gemacht werden kann

Vermögen: 

  • Individuelle Abklärungen treffen 
  • Allenfalls vorhandene Vollmachten neu regeln

Was bei der Trennung zu beachten ist

Was für die Trennungszeit vereinbart wird, kann unter Umständen bei einem späteren Scheidungsurteil herangezogen werden. Verzichtet beispielsweise die Frau in der Trennungszeit auf Unterhaltszahlungen für sich selbst, wird es schwierig, diese bei der Scheidung wieder einzufordern. Hat sich während einer längeren Trennungszeit gezeigt, dass sie ohne diese Zahlungen auskommt, wird sich das Gericht auf die tatsächlich gelebte Lebenssituation stützen.

Die Lebenshaltungskosten werden am bisherigen Lebensstandard der Familie berechnet. Reichen die finanziellen Mittel nach der Trennung nicht für die Finanzierung zweier Haushalte mit dem bisherigen Lebensstandard aus, müssen beide Parteien Abstriche machen. Als Beweismittel für den Lebensstandard werden die Privatausgaben in der Buchhaltung herangezogen.

Besteht die Gefahr, dass ein Ehegatte während der Trennungszeit gemeinsames Vermögen verschwinden lässt, empfiehlt sich eine sofortige Gütertrennung.

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