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Falls eine zuständige Behörde eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB als nichtig oder unwirksam erachten sollte, bleibt die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die nichtige bzw. unwirksame Bestimmung wird in diesem Falle durch eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige, rechtmässige Bestimmung ersetzt. Gleiches gilt für etwaige Lücken.
Rechtsgrundlage
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
Aktualisierung
Die letzte Aktualisierung der vorliegenden rechtlichen Bestimmungen fand im Dezember 2019 statt.