Neue Rückkaufpreise in der Vertragsaufzucht

Die Preiskommission in der Vertragsaufzucht hat an ihrer letzten Sitzung die Richtpreise für die Rückkaufsaison 2021/22 festgelegt. Gegenüber dem Vorjahr steigen die empfohlenen Monatspauschalen, je nach Abkalbealter, um sieben bis zehn Franken. Das 2016 eingeführte neue Berechnungsmodel hat sich in der Praxis sehr gut bewährt und kann für eine faire und partnerschaftliche Zusammenarbeit nur empfohlen werden.

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(Bild: UFA-Revue)

Publiziert am

Als Basis für die Berechnung der Monatspauschalen dienen der Milchpreis, der Schlachtviehpreis (RV, T3) und die Nutzviehpreise, welche durchschnittlich im Vorjahr erzielt werden konnten. So kann die aktuelle Marktsituation sehr genau abgebildet werden. Weil die Produzentenpreise in der Rindviehhaltung 2020 deutlich angestiegen sind, können auch die Monatspauschalen für die Vertragsaufzucht angehoben werden. Das zentrale Element der Monatspauschale ist aber das Erstkalbealter. Dieses bildet die Aufzuchtintensität und damit die tatsächlichen Aufzuchtkosten am besten ab. Somit gelten für Rückkäufe zwischen dem 15. August 2021 und dem 14. August 2022 folgende Monatspauschalen:

Erstkalb-
ealter1

<24

24

25

26

27

28

29

30

31

32

33

34

>34

CHF

130

130

125

120

114

109

106

102

99

96

92

89

89

1Datum der erfolgreichen Belegung plus neun Monate

Diese Monatspauschalen gelten für Tiere mit einem Gewicht von 550 kg und mehr. Bei tieferen Gewichten werden Abzüge gemacht. Bio-Tiere erhalten einen Zuschlag von zehn Franken pro Monat.

Kälberpreise

Ebenfalls jährlich festgelegt werden die Kälberpreise, welche aber nur verrechnet werden, falls ein Tier verunglückt oder geschlachtet werden muss. Für Kälber, die nach dem 15. August 2021 in den Aufzuchtvertrag gehen, gelten neu folgende Werte.

1 Monat alt = 475 Franken

2 Monate alt = 575 Franken

3 Monate alt = 675 Franken

4 Monate und älter = 775 Franken

Für Bio-Kälber ist diese Pauschale 30 Franken höher. Grundsätzlich wird empfohlen, nur abgetränkte Kälber in den Aufzuchtbetrieb zu verstellen. Ist dies nicht der Fall, müssen sich die Vertragspartner auf einen Milch-Zuschlag für die Dauer der Milchtränke einigen und im Aufzuchtvertrag festhalten.

Erbwertversicherung

Weil wertvolle Zuchtkälber einen deutlich höheren Handelspreis haben, als oben angegeben, kann man beim Bündner Bauernverband eine sogenannte Erbwertversicherung abschliessen (Tel. 081 254 20 00; E-Mail: sekretariat@buendnerbauernverband.ch). Tal- oder Bergbauer und –Bäuerinnen können sie für alle Tiere im Aufzuchtvertrag, auch für Tiere ausserhalb des Kantons Graubünden, abschliessen. Die Versicherungssumme beträgt generell 700 Franken pro Aufzuchttier und wird im Schadenfall (akute Krankheit oder Unfall) zu 100 Prozent ausbezahlt. Die Versicherungsprämie beträgt pro Tier und Aufzuchtjahr 23 Franken.

Im AGRIDEA-Shop können die «Erläuterungen zum Aufzucht- und Rückkaufsvertrag» und das elektronische Vertrags- und Abrechnungsformular online kostenlos unter url.agridea.ch/aufzuchtvertrag bestellt und über mehrere Jahre verwendet werden. Alle Angaben wie Monatsentschädigungen, Richtpreise oder weitere Abmachungen können jährlich für neue Vertragsabschlüsse angepasst werden. Die Papierversion des Vertragsformulares ist für zwei Franken ebenfalls über den AGRIDEA-Shop zu beziehen.

Das neue Abrechnungssystem bewährt sich

Im Jahr 2016 hat die Preiskommission ein neues Berechnungsmodell für die Rückkaufspreise beschlossen. Ziel dieser Änderung war, der tatsächlichen Marktsituation zum Zeitpunkt des Rückkaufs möglichst nahe zu kommen. Nach festen Regeln werden die Monatspauschalen aufgrund der aktuellen Milch-, Fleisch- (RV, T3) und Nutzviehpreise festgelegt. Die Vertragspartner legen nicht mehr zu Beginn der Aufzuchtperiode die Monatspauschale fest, sondern vereinbaren, dass beim Rückkauf die von der Preiskommission aufgrund des Abkalbealters festgelegte Monatspauschale gilt.

Obwohl das neue System die Marktsituation und die Aufzuchtintensität (Abkalbealter) deutlich genauer berücksichtigt, hat es sich in der Praxis noch nicht überall durchgesetzt. Zwei, die schon von Anfang an nach dem neuen System zusammenarbeiten, sind Luzi Tanner aus Winden TG und Stefan Wenk aus Gams SG. Pro Jahrgang zieht Stefan Wenk rund drei bis fünf Tiere für Luzi Tanner auf. Im Interview berichten sie über ihre Erfahrungen mit dem neuen Abrechnungssystem.

Worin sehen Sie die grössten Vorteile des neuen Abrechnungssystems?

Luzi Tanner (Abgeber): Das neue Abrechnungssystem wird jährlich aktualisiert und passt sich somit optimal dem Markt an. Zu den variierenden Komponenten zählen der Nutzvieh-, der Schlachtvieh-, der Milch- und der Kälberpreis. Somit ergibt sich für beide Betriebe eine faire Abrechnungsgrundlage und keiner wird benachteiligt.

Stefan Wenk (Aufzuchtbetrieb): Das neue Abrechnungssystem ist marktgerechter, da der Preis dem aktuellen Marktwert beim Abkalbealter angepasst wird. Die monatliche Abstufung der Preise ist für beide Parteien fairer. Der Aufzuchtbetrieb hat grosses Interesse, das Rind frühzeitig trächtig in den Geburtsbetrieb zurückzugeben. Der Mehraufwand für Futter und andere Aufwände wird mit dem höheren Preis abgegolten. Die Milchtränke der jüngeren Kälber wird separat verrechnet. Dies ist ein zusätzlicher Aufwand für die Aufzuchtbetriebe, der mit dem Milchzuschlag so gerechter abgegolten wird.

Nutzen Sie auch das neue elektronische Vertrags- und Abrechnungsformular, welches die AGRIDEA online unter url.agridea.ch/aufzuchtvertrag kostenlos zur Verfügung stellt?

Luzi Tanner (Abgeber): Ja, ich nutze das elektronische Formular. Für mich ist es am Einfachsten das Formular beim Gebrauch schnell herunterzuladen und auszufüllen, da ich ja dann sowieso am PC bin und den Tierverkehr melde.

Stefan Wenk (Aufzuchtbetrieb): Von meinen Vertragspartnern ist Luzi momentan der einzige, der den Vertrag elektronisch ausfüllt. Bei den anderen Vertragspartnern benutzen wir das Formular mit Durchschlag. Für uns ist es komfortabler, wenn wir unterwegs sind.

Können Sie das neue Abrechnungssystem Ihren Berufskollegen empfehlen? Wo sehen Sie allenfalls Schwierigkeiten?

Luzi Tanner (Abgeber): Ich kann das neue Abrechnungssystem nur bestens allen empfehlen. Da die Berechnung sehr durchdacht ist, gibt es für beide Parteien eine einfache und korrekte Berechnung der Aufzuchtkosten. Viele Betriebe, die das neue Abrechnungssystem noch nicht nutzen, lehnen die Aufzuchtkosten sowieso an das neue System an. Darum muss nur der erste Schritt mit dem neuen Formular gemacht werden und es kommen alle Vorteile der Abrechnung zum Vorschein. Ich habe noch von niemandem, der das neue Abrechnungssystem anwendet, gehört, dass er wieder zur alten Abrechnungsmethode wechseln möchte.

Stefan Wenk (Aufzuchtbetrieb): Ja, ich finde es ein gutes System, es ist alles schriftlich geregelt. Wir hatten bis jetzt keine Schwierigkeiten.

Quelle: Agridea, Lindau

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