AGB's

Allgemeine Geschäftbedingungen im Verkehr zwischen Auftraggebern von Marktplatzinseraten und der UFA-Revue

Publiziert am

Aktualisiert am

Durch Aufgabe eines Marktplatz-Inserates schliesst der Inserent mit der UFA-Revue per Online-Formular oder telefonisch einen Insertionsvertrag ab. Für das Vertragsverhältnis gelten – in Ergänzung der Vorschriften des Schweizerischen Obligationenrechts Art. 363 ff. über den Werkvertrag – die nachstehenden, für beide Partner verbindlichen Geschäftsbedingungen. Sie sollen die reibungslose Abwicklung der Geschäftsbeziehungen sicherstellen. 

Grundsatz

Die UFA-Revue ist nicht Vertragspartei von Verträgen, die zwischen den Inserenten (Händler/Privatpersonen) und den Käufern auf dem Marktplatz geschlossen werden. Die UFA-Revue übernimmt keine Verantwortung für die mit der Anbahnung und dem Abschluss von Geschäften verbundenen Risiken und haften in keiner Weise für etwaige, dadurch entstehende Schäden.

Definition Händler/Privatperson

  • Als Händler werden Personen oder Firmen bezeichnet, die selbständig (neben-) beruflich oder gewerblich Waren, Tiere, Immobilien oder Dienstleistungen verkaufen, mit dem Ziel, einen Gewinn zu erwirtschaften.  
  • Privatpersonen verkaufen oder verschenken Waren, Tiere oder Immobilien ohne damit einen gewerbsmässigen Profit erzielen zu wollen. 

Insertionstarife

  • Für Händler und Privatpersonen gelten unterschiedliche Inseratetarife für ihre Anzeigen.
  • Zur Anzeige gehört ein Inseratetext sowie mind. eine Telefonnummer und optional eine E-Mail-Adresse oder eine zweite Telefonnummer, die im Inserat erscheinen.
  • Für Privatpersonen, die Mitglied einer LANDI sind, ist die Anzeige kostenlos.
  • Kosten für Chiffre- oder Premium-Inserate werden sowohl Händlern sowie Privatpersonen, auch denjenigen die LANDI Mitglied sind, in Rechnung gestellt.
  • Die UFA-Revue redigiert alle Inserate. Daher kann es in vereinzelten Fällen zu Preisanpassungen kommen.
  • Die UFA-Revue hält sich das Recht vor, Tarifanpassungen vorzunehmen.

Erscheinung des Inserats

Die Inserate werden jeweils in/ab der nächstfolgendem bzw. nächstmöglichen Ausgabe publiziert.

Auswahl Händler oder Privatperson

  • Der Inserent verpflichtet sich, die Frage wahrheitsgetreu zu beantworten.
  • Sollte die Auswahl bei der Buchung nicht wahrheitsgetreu angegeben worden sein, behält sich die UFA-Revue vor, den Inserenten darauf hinzuweisen und allenfalls Sanktionen vorzunehmen.

Zahlungsbedingungen

  • Die Rechnungsstellung erfolgt nach Erscheinen der Anzeige. Eine Sammelrechnung für verschiedene Anzeigen in unterschiedlichen Ausgaben ist nicht möglich.
  • Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage ab Rechnungsdatum.
  • Die Preise verstehen sich inkl. MwSt.
  • Werden die Rechnungen nicht innert 30 Tagen bezahlt, können Mahngebühren anfallen.

Nachträgliche Korrekturen an Inseraten 

  • Nachträgliche Korrekturen am Anzeigen-Text nimmt die UFA-Revue telefonisch zu den Hotline-Zeiten (dienstags bis freitags 9.30 – 11.30 Uhr, Tel. 058 433 65 45) entgegen. Die Kosten des Inserats können dadurch vom Original-Auftrag abweichen.
  • Soll ein Inserat in der nächsten Ausgabe nicht mehr erscheinen, da der Artikel z.B. bereits verkauft wurde, kann dies ebenfalls über die Hotline mitgeteilt werden.

Ablehnung von Inseraten

Die UFA-Revue hat das Recht, Inserate ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Verbotene Anzeigen-Inhalte

  • Waffen aller Art, Waffenzubehör und Munition
  • Sprengstoffe, Zündmittel, pyrotechnische Gegenstände und Schiesspulver
  • Erotikanzeigen
  • Arznei- und Betäubungsmittel
  • Tabakwaren, (E-)Zigaretten, Alkohol
  • Tiere und Pflanzen die unter das Artenschutzgesetz fallen
  • Angebote mit 0900-Nummern
  • Politische Anzeigen

Schlussbestimmungen

Die UFA-Revue behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit zu ändern und die Dienstleistungen anzupassen oder einzustellen.

Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bern.

Version: Januar 2020

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